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Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE)

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 12.04.2011 ist am 15.04.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 17, S. 619, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Artikel 1 Nummer 11 und Artikel 5 Nummer 1 sind mit Wirkung zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Im Übrigen ist dieses Gesetz am 01.05.2011 in Kraft getreten. Artikel 2 Nummer 12 ist in den Ländern, die abweichende Regelungen von § 10 des Erneuerbare-Energien-Wäremegesetzes in der bis dahin geltenden Fassung getroffen haben, am 01.11.2011 in Kraft getreten.

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