Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Das Gesetz zur Umsetzung des EU-Haftbefehls ist am 25.07.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 02.08.2006 in Kraft getreten (BGBl 2006 Teil I Nr. 36, S. 1721, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).