Das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl soll das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinfachen und die Dauer der Auslieferungsverfahren verkürzen. Ziel ist eine verbesserte Kriminalitätsbekämpfung in Europa. Das deutsche Gesetz über den Europäischen Haftbefehl beruht auf einem Rahmenbeschluss der Europäischen Union vom 13.06.2002.