13. Juni 2002 |
Rat der Europäischen Union erlässt Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl. |
17. Juni 2004 |
Bundestag beschließt Gesetz über den Europäischen Haftbefehl. |
18. Juli 2005 |
Bundesverfassungsgericht erklärt deutsches Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für verfassungswidrig und nichtig (NJW 2005, 2289). |
19. Oktober 2005 |
EU-Innen- und Justizkommissar Franco Frattini mahnt neu gewählte Bundesregierung zur raschen Umsetzung der Regelungen des Europäischen Haftbefehls an. |
24. November 2005 |
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) versendet den Entwurf eines veränderten EU-Haftbefehlsgesetzes zur Stellungnahme an Länder und Verbände. Das Gesetz soll den EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2005, 2289) in nationales Recht umsetzen. |
25. Januar 2006 |
Das Bundeskabinett verabschiedet den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten geänderten Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/544) für ein EU-Haftbefehlsgesetz. |
9. Februar 2006 |
Der Bundestag berät den geänderten Gesetzesentwurf in erster Lesung und überweist ihn in den Rechtsausschuss. |
5. April 2006 |
Öffentliche Anhörung zum Entwurf für ein Europäisches Haftbefehlsgesetz im Rechtsausschuss. |
28./29. Juni 2006 |
Der Gesetzentwurf wird vom Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen und im Bundestag zur Beratung eingereicht. |
29. Juni 2006 |
Der Bundestag beschließt die Neufassung des Gesetzes zur Umsetzung des EU-Haftbefehls (vgl. Gesetzesbeschluss). |
7. Juli 2006 |
Der Bundesrat beschließt in seiner 824. Sitzung, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. |
25. Juli 2006 |
Das Gesetz zur Umsetzung des EU-Haftbefehls wird im Bundesgesetzblatt verkündet (siehe BGBl I Nr. 36 S. 1721).
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2. August 2006 |
Das Europäische Haftbefehlsgesetz tritt in Kraft. |