Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
(letzte Aktualisierung: 04.07.2008)
Das Gesetz zur Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren ist am 16.06.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 23, S. 1000, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Artikel 3 Nr. 3 und Artikel 6 dieses Gesetzes sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Im Übrigen ist das Gesetz am 01.07.2008 in Kraft getreten.