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Entwicklungsgeschichte

12. Dezember 2006 Das Bundesverfassungsgerichts entscheidet, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars jedenfalls möglich sein muss, wenn besondere Umstände in der Person des Mandanten vorliegen, die diesen ohne Erfolgshonorar davon abhalten, seine Rechte zu verfolgen (BeckRS 2007, 21754).
September 2007 Die Bundesrechtsanwaltskammer macht einen Vorschlag zur Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars (hinterlegt bei der BRAK).
31. Oktober 2007 Das Bundesministerium der Justiz versendet den Entwurf (Quelle: BMJ) eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren an Länder und Verbände zur Stellungnahme.
19. Dezember 2007 Die Bundesregierung beschließt einen Gesetzentwurf (Quelle: BMJ) zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren. Künftig sollen Rechtsanwalt und Mandant eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren können, wenn der Rechtssuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten.
15. Februar 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 841. Sitzung unter Berücksichtgung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs 6/1/08) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 6/08) Stellung (BR-Drs. 6/08(B)).
5. März 2008 Mit Datum vom 05.03.2008 liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch als Bundestagsdrucksache (BT-Drs. 16/8384) vor. Der Gesetzentwurf enthält als Anlage 4 die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats.
13. März 2008 Im Bundestag findet die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren statt (BT-Drs. 16/8384). Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.
25. April 2008 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren (BT-Drs. 16/8384) in zweiter und dritter Lesung. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsaussschusses (BT-Drs. 16/8916) angenommen (vgl. auch Plenarprotokoll «Erfolgshonorare», Quelle: Bundestag).
23. Mai 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 844. Sitzung, zu dem vom Bundestag am 25.04.2008 verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren (BR-Drs. 280/08) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 280/08(B)).
16. Juni 2008 Das Gesetz zur Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 23, S. 1000, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
17. Juni 2008 Artikel 3 Nr. 3 und Artikel 6 dieses Gesetzes treten in Kraft.
1. Juli 2008 Das Gesetz im Übrigen tritt in Kraft.

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