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Erbrechtsverordnung

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EU-Erbrechtsverordnung, Rom IV-Verordnung)

Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vom 04.07.2012 wurde am 27.07.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex).
Diese Verordnung ist am 16.08.2012 in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 17.08.2015, mit Ausnahme der Artikel 77 und 78, die ab dem 16.01.2014 gelten, und der Artikel 79, 80 und 81, die seit dem 05.07.2012 gelten.

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