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Betriebliche Altersversorgung

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

(letzte Aktualisierung: 15.02.2008)

Das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist am 17.12.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 63, S. 2838, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Das Gesetz tritt größtenteils am 01.01.2009 in Kraft. Artikel 3 ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Artikel 5 Nr. 4 sowie Artikel 6 Nr. 1 und 2 sind am 01.01.2008 in Kraft  getreten. Artikel 6 Nr. 3 ist mit Wirkung vom 01.11.2007 in Kraft getreten.

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