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Ziel des Gesetzes

Entgeltumwandlung weiter sozialversicherungsfrei

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, wird mit dem Gesetzentwurf die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in gleicher Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Wie das Ministerium erklärte, soll damit der mit der Rentenreform 2002 eingeleitete Auf- und Ausbau kapitalgedeckter zusätzlicher Altersvorsorge weitergehen.

Betriebsrentenanwartschaften früher unverfallbar

Diesem Zweck diene auch die zweite Weichenstellung, die die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf vornimmt: Wer - im Unterschied zur allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung - arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz 5-jährigen Bestehens verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sind neue Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs unverfallbar. Dies soll vor allem junge Frauen und Familien unterstützen, die bei einer Jobpause oder -aufgabe wegen Geburt und Kinderziehung die aufgebauten Anwartschaften voll behalten.

Weitere Regelungen zur Riester-Rente geplant

Zusätzlich soll sich ab 2008 die private Riester-Rente verbessern. Hier steigen im nächsten Jahr ohnehin turnusgemäß die Zulagen und Steuervorteile. Außerdem ist geplant, dass der Staat für Kinder, die ab 2008 geboren werden, eine auf 300 Euro erhöhte Zulage gewährt. Außerdem sollen alle direkt Förderberechtigten unter 21 Jahren bei Abschluss eines Riester-Vertrags einmalig eine Bonuszahlung von 100 Euro erhalten. Dieser «Berufseinsteiger-Bonus» und die erhöhte Kinderzulage werden laut Ankündigung des Ministeriums in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geregelt.

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