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Entwicklungsgeschichte

08. August 2007 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines «Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung». Danach sollen auf Beiträge zur Betriebsrente auch zukünftig keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Bisher war die Sozialabgabenfreiheit bis Ende 2008 befristet. Geplant ist außerdem die Verbesserung der privaten Riester-Rente. So soll für Kinder, die ab 2008 geboren werden, eine auf 300 Euro erhöhte Zulage gewährt werden.
21. September 2007 Der Bundesrat nimmt in seiner 836. Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 540/07) zur Förderung der betrieblichen Altersversorung unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 540/1/07) Stellung (BR-Drs. 540/07(B)). Positiv äußerte sich der Bundesrat zur Beibehaltung der Beitragsfreiheit, kritisiert wurde, dass die bestehenden Bestimmungen für viele Unternehmen zu kostenintensiv und kompliziert seien.
04. Oktober 2007 Die Kritik des Bundesrats wird, wie der Bundestag mitteilte, von der Bundesregierung nicht geteilt. In ihrer Gegenäußerung (Anlage 4 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung auf BT-Drs. 16/6539) zur Stellungnahme des Bundesrats hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen mit ihren vielen Kombinationsmöglichkeiten ausreichend, um ein passendes Konzept für die betriebliche Altersvorsorge in jedem Unternehmen finden zu können.
10. Oktober 2007 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Folgen der von der Großen Koalition geplanten unbefristeten Fortschreibung der beitragsfreien Gehaltsumwandlung zugunsten der Betriebsrente zu untersuchen (BT-Drs.16/6606).
11. Oktober 2007 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (BT-Drs. 16/6539) und des Antrags einzlner Abgeordneter und der Fraktion der FDP: «Abgabenfreie Entgeltumwandlung über 2008 hinaus fortführen und ausbauen» (BT-Drs. 16/6433) statt. Weiterhin wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Folgen der von der Großen Koalition geplanten unbefristeten Fortschreibung der beitragsfreien Gehaltsumwandlung zugunsten der Betriebsrente zu untersuchen (BT-Drs.16/6606) in der Sitzung beraten. Der Gesetzentwurf und die Anträge werden zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
06. November 2007 Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales findet die öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (BT-Drs. 16/6539) und des Antrags einzlner Abgeordneter und der Fraktion der FDP: «Abgabenfreie Entgeltumwandlung über 2008 hinaus fortführen und ausbauen» (BT-Drs. 16/6433) statt. Weiterhin wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Folgen der von der Großen Koalition geplanten unbefristeten Fortschreibung der beitragsfreien Gehaltsumwandlung zugunsten der Betriebsrente zu untersuchen (BT-Drs.16/6606) in der Sitzung beraten. Das geplante Festhalten an der Beitragsfreiheit bei der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung stößt bei Experten weitgehend auf Zustimmung.
08. November 2007 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (BT-Drs. 16/6539) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 16/6983) unter dem Titel: «Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch» angenommen.
Die Anträge einzlner Abgeordneter und der Fraktion der FDP: «Abgabenfreie Entgeltumwandlung über 2008 hinaus fortführen und ausbauen» (BT-Drs. 16/6433) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Folgen der von der Großen Koalition geplanten unbefristeten Fortschreibung der beitragsfreien Gehaltsumwandlung zugunsten der Betriebsrente zu untersuchen (BT-Drs.16/6606) werden abgelehnt.
Ebenso abgelehnt wird der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (BT-Drs. 16/7009).
30. November 2007 Der Bundesrat beschließt in seiner 839. Sitzung, dem vom Bundestag am 08.11.2007 verabschiedeten Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (BR-Drs. 743/07) gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 743/07(B).
17. Dezember 2007

Das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 63, S. 2838, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Das Gesetz tritt größtenteils am 01.01.2009 in Kraft. Artikel 3 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 5 Nr. 4 sowie Artikel 6 Nr. 1 und 2 treten am 01.01.2008 in Kraft. Artikel 6 Nr. 3 tritt mit Wirkung vom 01.11.2007 in Kraft.

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