Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
Das Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie ist am 31.07.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2015, Teil I Nr. 32, S. 1400, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Die Artikel 5 und 15 bis 17 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2016 in Kraft.