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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vom 28.04.2011 ist am 29.04.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 18, S. 642, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Das Gesetz ist bis auf Artikel 1 Nummer 5 und 8 und 13, die am 30.04.2011 in Kraft getreten sind, am 01.12.2011 in Kraft getreten.

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