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Entwicklungsgeschichte

5. Dezember 2008 Die Richtlinie 2008/104/EG (hinterlegt bei EUR-LEX) des Europäischen Parlaments und des Rates über Leiharbeit wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
11. November 2010 Die Linksfraktion legt einen Entwurf eines Gesetzes zur strikten Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung (BT-Drs. 17/3752) vor.
15. Dezember 2010 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Mit der sogenannte Drehtürklausel des Gesetzes soll verhindert werden, dass Stammbeschäftigte entlassen und unmittelbar oder nach kurzer Zeit als Zeitarbeitskräfte wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden können.
Der Gesetzentwurf setze zudem Regelungen der Europäischen Richtlinie über Leiharbeit (2008/104/EG, hinterlegt bei EUR-LEX) ins nationale Recht um.
31. Dezember 2010 Der Entwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung liegt beim Bundesrat vor (BR-Drs. 847/10).
11. Februar 2011 Der Bundesrat nimmt unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 847/1/10) zu dem Entwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung (BR-Drs. 847/10) Stellung (BR-Drs. 847/10(B)).
24. Februar 2011 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung (BT-Drs. 17/4804) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überweisen.
Ebenfalls erstmals beraten wird der Entwurf eines Gesetzes zur strikten Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung (BT-Drs. 17/3752) der Linksfraktion.
21. März 2011 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung (BT-Drs. 17/4804) und der Entwurf eines Gesetzes zur strikten Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung (BT-Drs. 17/3752) der Linksfraktion sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags.
24. März 2011 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung (BT-Drs. 17/4804) und der Entwurf eines Gesetzes zur strikten Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung (BT-Drs. 17/3752) der Linksfraktion werden im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten. Der Regierungsentwurf eines Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 17/5238 angenommen, der Entwurf der Linksfraktion in der Fassung des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 17/5238 abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt werden die Entschließungsanträge auf BT-Drs. 17/5253 und BT-Drs. 17/5254.
15. April 2011 Der Bundesrat nimmt das vom Bundestag am 24.03.2011 verabschiedete Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung (BR-Drs. 161/11) an (BR-Drs. 161/11(B)).
29. April 2011 Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vom 28.04.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 18, S. 642, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
30. April 2011 Artikel 1 Nummer 5 und 8 und 13 des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung treten in Kraft.
1. Dezember 2011 Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung tritt in Kraft.

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