Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
(letzte Aktualisierung: 29.04.2010)
Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30.07.2009 ist am 04.08.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 50, S. 2449, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Das Gesetz ist vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am 01.09.2009 in Kraft getreten. Artikel 5, 6, 7, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, Artikel 8 und 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5, 6, und 8 sind am 05.08.2009 in Kraft getreten. § 32 Satz 2 in Artikel 1 Nr. 13 und Artikel 9 Abs. 2 sind am 28.12.2009 in Kraft getreten.