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Entwicklungsgeschichte

20. März 2008 Mit Bearbeitungsstand vom 20.03.2008 legt das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht vor (pdf-Datei, Quelle: BMJ)
7. November 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 850. Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle bei der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 700/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 700/1/08) Stellung (BR-Drs. 700/08(B)).
17. Dezember 2008 Die Bundesregierung legt ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats vor (vgl. BT-Drs. 16/11385).
8. Januar 2009 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle bei der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 16/11385) wurde in den Bundestag eingebracht, teilt die Pressestelle des Bundestags mit. Mit der Novelle solle die ortsnahe Vermittlungstätigkeit der Rechtsanwaltskammern durch die Einrichtung einer bundesweit tätigen, unabhängigen «Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft» bei der Bundesrechtsanwaltskammer ergänzt werden. Dies verbessere die Möglichkeit des Rechtssuchenden, bei Streit mit ihrem Rechtsanwalt eine Lösung ohne Anrufung der Gerichte erreichen zu können.
22. Januar 2009 Im Bundestag wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle bei der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 16/11385) in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss, den Innenausschuss und den Finanzausschuss überwiesen.
23. April 2009 Im Bundestag wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle bei der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 16/11385) in zweiter und dritter Lesung beraten. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 16/12717 unter dem Titel «Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften» angenommen.
15. Mai 2009 Der Bundesrat beschließt, zu dem vom Bundestag am 23.04.2009 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstigerVorschriften (BR-Drs. 377/09, BR-Drs. zu377/09) gemäß dem Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 377/1/09) zu verlangen, dass der Vermittlungssausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes angerufen wird (BR-Drs. 377/09(B)).
27. Mai 2009 Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften und bestätigt den Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 23.04.2009, teilt die Pressestelle des Bundesrats mit.
12. Juni 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 859. Sitzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Stimmen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 23.04.2009 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes Einspruch einzulegen (BT-Drs. 509/09(B)). Zuvor hatte der Vermittlungsausschuss das vom Bundestag beschlossene Gesetz bestätigt (BT-Drs. 509/09).
18. Juni 2009 Der Deut­sche Bun­des­tag weist na­he­zu ein­stim­mig den Ein­spruch des Bun­des­ra­tes (BT-Drs. 16/13362) gegen das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung von Ver­fah­ren im an­walt­li­chen und no­ta­ri­el­len Be­rufs­recht (BT-Drs. 16/11385, BT-Drs. 16/12717) gemäß Artikel 77 Absatz 4 Satz 1 GG zurück. Damit wird dem Antrag der Regierungsfraktionen (BT-Drs. 16/13390) gefolgt.
4. August 2009 Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 50, S. 2449, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
5. August 2009 Artikel 5, 6, 7, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, Artikel 8 und 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5, 6, und 8 des Gesetzes treten in Kraft.
1. September 2009 Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 in Kraft.
28. Dezember 2009 § 32 Satz 2 in Artikel 1 Nr. 13 und Artikel 9 Abs. 2 treten in Kraft.

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