Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen ist am 23.07.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (
BGBl. 2015, Teil II, Nr. 20, S. 966, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und am 24.07.2015 in Kraft getreten.