Ziel des Gesetzes ist es, Projekte im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können, um mehr Planungssicherheit herzustellen. Bisher hat der Bund im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention keine gesetzliche Grundlage für die Förderung und darf deswegen lediglich befristete Modellprojekte fördern.