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Ziel des Gesetzes

Durch den Verordnungsvorschlag soll eine Verbesserung der Zahlungsdisziplin aller betroffenen Akteure (öffentliche Stellen, Großunternehmen und KMU) erreicht werden, um die Unternehmen vor den negativen Auswirkungen von Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr zu schützen.

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