beck-aktuell_Gesetzgebung_Logo_Welle_trans
aktuell_gesetzgebung

Entwicklungsgeschichte

16. Mai 2007 Das Bundesfinanzministerium stellt sein Eckpunktepapier: "Förderung von Wagniskapital – Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" vor.
29. Juni 2007 Das Bundesfinanzministerium versendet einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) an die Ressorts, Länder und Verbände. Mit dem Gesetz soll ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) geschaffen werden, das eine gezielte Förderung von Kapitalbeteiligungen in junge, insbesondere auch technologieorientierte Unternehmen vorsieht
15. August 2007

Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG).

7. September 2007 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt auch als Bundestagsdrucksache vor (BT-Drs. 16/6311).
20. September 2007 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (BT-Drs. 16/6311) statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
21. September 2007 Der Bundesrat nimmt unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 567/1/07) zum Regierungsentwurf Stellung (BR-Drs. 567/07(B)).
22. Oktober 2007 Im Finanzausschuss findet die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (BT-Drs. 16/6311, BT-Drs. 16/6648) statt. Dabei wird der Gesetzesvorschlag von den Sachverständigen überwiegend negativ beurteilt.
21. Januar 2008 Die Ergebnisse einer Studie (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten von Fleischhauer, Hoyer & Partner) zum Thema «Anlageverhalten institutioneller Investoren aus Deutschland in Venture Capital», die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegeben hatte, werden veröffentlicht. Im Rahmen der Studie wurden auch Handlungsempfehlungen für das geplante Wagniskapitalbeteiligungsgesetz entwickelt.
17. Juni 2008 Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat im Auftrag der Bundesregierung eine Expertise mit dem Titel «Das deutsche Finanzsystem – Effizienz steigern – Stabilität erhöhen» (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Sachverständigenrats) erstellt und übergibt sie an die Bundeskanzlerin. Das MoRaKG enthält nach Ansicht des Sachverständigenrats zum Teil positiv zu bewertende steuerliche Regelungen. Kritisch wurden aber die relativ restriktiven Anforderungen an die Zielgesellschaften von Wagniskapitalgesellschaften bewertet, die die erwünschte Wirkung auf die Wagniskapitalfinanzierung zu stark limitieren könnten.
25. Juni 2008 Der Finanzausschuss des Bundestags nimmt das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (BT-Drs. 16/6311, BT-Drs. 16/6648) in geänderter Fassung an.
27. Juni 2008 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (BT-Drs. 16/6311, BT-Drs. 16/6648) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT- Drs. 169777 angenommen. Die Entschließungsanträge der Fraktion der FDP (BT-Drs. 16/9814) und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/9813) zum Regierungsentwurf werden abgelehnt.
Weiterhin wird der Gesetzentwurf des Bundesrates: «Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungen (UBGG, BT-Drs. 16/3229) in zweiter und dritter Lesung beraten. Mit der Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT- Drs. 169777 wird der Gesetzentwurf des Bundesrats für erledigt erklärt.
Schließlich werden die Beschlussempfehlung (BT- Drs. 169777) und der Bericht (BT-Drs. 16/9829) des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Innovationsfähigkeit des Standortes stärken - Wagniskapital fördern» (BT-Drs. 16/4758) beraten. Der Antrag wird mit der Annahme des Buchstaben c der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT- Drs. 169777 abgelehnt.
(vgl. auch Plenarprotokoll: «Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen/Darlehensnehmerschutz, pdf-Datei, Quelle: Bundestag)
4. Juli 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 846. Sitzung, dem vom Bundestag am 27.06.2008 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (BR-Drs.448/08) gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 448/08(B)).
18. August 2008 Das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 36, S. 1672, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
19. August 2008 Das MoRaKG tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 19.08.2008 in Kraft. Abweichend von Absatz 1 treten in Artikel 1 dieses Gesetzes die §§ 19 und 20 des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes sowie der Artikel 4 dieses Gesetzes jeweils an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission nach Artikel 4 Abs. 2, 3, 6 oder nach Artikel 7 Abs. 2, 3 oder 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22.03.1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrages (AB. EG Nr. L 83 S. 1, Nr. L 129 S. 34) entschiedet, frühestens an dem Tag nach der Verkündung. Die Tage, an denen die in Satz 1 genannnten Vorschriften in Kraft treten, sind vom Bundesministerium der Finanzen jeweils im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
1. Oktober 2009 Die Europäische Kommission genehmigt laut einer Pressemitteilung Teile des deutschen Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, die positiven Auswirkungen der vorgesehenen Einkommensteuervergünstigungen für Privatpersonen, die sogenannten Zielgesellschaften Risikokapital zur Verfügung stellen, würden die möglicherweise aus einer solchen Beihilfe erwachsenden Wettbewerbsverzerrungen eindeutig überwiegen. Deshalb habe die Kommission die für Privatinvestoren vorgesehenen Steuervergünstigungen unter der Auflage, dass diese mit den Risikokapitalleitlinien der Kommission in Einklang gebracht würden genehmigt.
Somit seien die geplanten staatlichen Beihilferegelungen nach Artikel 1 §19 und Artikel 4 und Artikel 1 § 20 des MoRaKG mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar. Die staatliche Beihilferegelung nach Artikel 1 § 20 des MoRaKG müsse an die EU-Vorgaben angepasst werden.
Die Bestimmungen über die gewerbesteuerliche Behandlung und den Verlustvortrag zugunsten von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften und Zielgesellschaften seien dagegen nicht mit den Risikokapitalleitlinien vereinbar und würden gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG-Vertrag) verstoßen und dürften folglich nicht umgesetzt werden dürfen.
9. Januar 2009 Die Entscheidung der Kommission (pdf-Datei) vom 30.09.2009 über die Beihilferegelung C 2/09 (ex N 221/08 und N 413/08), die Deutschland zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen gewähren will wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Diese Meldung teilen:

Anzeigen

Neuerscheinungen bei C.H.BECK

Teilen:

Menü