beck-aktuell_Gesetzgebung_Logo_Welle_trans
aktuell_gesetzgebung

Entwicklungsgeschichte

 

6. Juni 2011 Die Bundesregierung beschließt einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (BR-Drs. 339/11). Kosten für Baumaßnahmen, die den Energiebedarf eines Wohngebäudes erheblich verringern, sollen sich steuermindernd auswirken.
9. Juni 2011 Einen Fünf-Punkte-Plan zur Umsetzung der Energiewende stellt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) in ihrer Regierungserklärung „Der Weg zur Energie der Zukunft“ im Bundestag vor. Der Plan beinhaltet unter anderem den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (BT-Drs. 17/6074).
Das gesamte Gesetzespakets zu Atomausstieg und Energiewende wird vom Bundestag im Anschluss an die Regierungserklärung in erster Lesung beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
17. Juni 2011 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (BR-Drs. 339/11) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 339/1/11) Stellung (BR-Drs. 339/11(B)).
27. Juni 2011 Alle Sachverständigen sprechen sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses für eine Förderung der energetischen Gebäudesanierung (BT-Drs. 17/6074, BT-Drs. 17/6251) aus, teilt der Bundestag mit. Allerdings gibt es zum Teil heftige Kritik an dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP und der Bundesregierung geplanten steuerlichen Abzug der Sanierungsaufwendungen als Sonderausgaben.
29. Juni 2011 Der Bundestag berät den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (BT-Drs. 17/6251) in erster Lesung und überweist ihn in folgende Ausschüsse überwiesen: Finanzausschuss (f), Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Haushaltsausschuss (mitberatend).
30. Juni 2011 Der Bundestag berät den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (BT-Drs. 17/6074) und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (BT-Drs. 17/6251) in zweiter und dritter Lesung. Die zusammengeführten Gesetzentwürfe auf Drucksachen BT-Drs. 17/6074 und BT-Drs. 17/6251 werden in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 17/6358 angenommen.
8. Juli 2011 Der Bundesrat beschließt in seiner 885. Sitzung, dem vom Bundestag am 30.06.2011 verabschiedeten Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsnaßnahmen (BR-Drs. 390/11) an Wohngebäuden gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen (BR-Drs. 390/11(B)). Der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dem Bundesrat hingegen empfohlen, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen (BR-Drs. 390/1/11).
Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
6. September 2011 Der Deutsche Bundestag soll wegen der vom Bundesrat abgelehnten steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden den Vermittlungsausschuss anrufen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (BT-Drs. 17/6946).
22. September 2011 Die Bundesregierung solle sich bei den Ländern für eine Zustimmung zu dem vom Bundestag am 30.06.2011 beschlossenen und vom Bundesrat am 08.07. 2011 abgelehnten Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden einsetzen, fordert der Bundestag. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen nimmt das Plenum dazu einen Antrag von CDU/CSU und FDP (BT-Drs. 17/7022) an. Abgelehnt wird hingegen ein Antrag der Grünen (BT-Drs. 17/6946), zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen.
27. Oktober 2011 Die Bundesregierung hat zu dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden den Vermittlungsausschuss angerufen, teilt deren Pressestelle mit.
22. November 2011

Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kann keine Einigung über einen Gesetzesvorschlag zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden erzielt werden (Sitzungsergebnisse, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesrat).

14. Dezember 2011 Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird auch der zweite Einigungsversuch zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ergebnislos beendet, teilt der Bundesrat mit.
13. Juni 2012 Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kann kein Einigungsvorschlag erzielt werden, die Sitzung wird auf den 27.06.2012 vertagt.
27. Juni 2012

Erneut konnte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat keine Einigung erzielen, so dass die Beratungen vertagt wurden.

12. Dezember 2012 Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens einigen sich Bund und Länder darauf, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden aus dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz (BR-Drs. 390/11) zu streichen. Der Vermittlungsausschuss beschließt, lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen, so dass das Gesetz formell nicht scheitert (BT-Drs. 17/11843).
17. Januar 2013

Der Bundestag nimmt den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses an (BR-Drs. 36/13). Das Gesetz trägt den neuen Titel "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes".

1. Februar 2013

Der Bundesrat stimmt dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zu (BR-Drs. 36/13 Beschluss).

4. März 2013

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013, Teil 1 Nr. 11, S. 346, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger-Verlag) und tritt am 05.03.2013 in Kraft.

Diese Meldung teilen:

Anzeigen

Neuerscheinungen bei C.H.BECK

Teilen:

Menü