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Entwicklungsgeschichte

30. Juni 2007 CDU/CSU und SPD stellen, wie die Bundesregierung mitteilt, unterschiedliche Modelle zur Arbeitnehmerbeteiligung vor:
CDU/CSU: Betriebliche Bündnisse für Soziale Kapitalpartnerschaften (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten der CDU/CSU)
SPD: Deutschlandfonds für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten der SPD)
2. Juli 2007 Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Deutschen Industrie legen ein eigenes Konzept und eine Broschüre (pdf-Dateien, hinterlegt beim BDA) zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor.
10. April 2008 Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/88051), wann die Bundesregierung die angekündigte Ausdehnung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung umsetzt. Sie interessiert sich vor allem für die Auswirkungen auf die Rente.
  Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bewertet in einem Brief (pdf-Datei, hinterlegt beim BMWi) die Pläne der Koalition zu Mitarbeiterbeteiligungen und äußert Bedenken gegen eine staatliche Förderung.
20. April 2008 In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/8985) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 16/88051) schreibt die Bundesregierung, nach der Einigung einer Koalitionsarbeitsgruppe auf ein Konzept gehe sie von «keiner unmittelbaren Wirkung auf die Höhe der Rentenanpassung» aus, da die Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht über eine Entgeltumwandlung erfolgen soll.
21. April 2008 Die gemeinsame Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD legt einen Vorschlag (pdf-Datei, Quelle: BMAS) für mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland vor.
25. Juni 2008 Das Bundesfinanzministerium legt mit Datum vom 25.06.2008 einen Referententwurf (pdf-Datei, Quelle: BMF) eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehe ein fairer Anteil am Erfolg der Unternehmen zu, für die sie ihre Arbeitskraft einsetzten, so das Finanzministerium.
27. August 2008 Das Bundeskabinett beschließt den vorgelegten Entwurf (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF).
10. Oktober 2008 Der Bundesrat nimmt zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (BR-Drs. 632/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 632/1/08) Stellung (BR-Drs. 632/08(B)).
14. Oktober 2008 Die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik sollen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (BT-Drs. 16/10531) einen «fairen Anteil am Erfolg der Unternehmen" erhalten, teilt der Bundestag mit. Dazu ist unter anderem vorgesehen, die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20 Prozent anzuheben. Zugleich soll die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 Euro/35.800 Euro (Ledige/Verheiratete) auf 20.000 Euro/40.000 Euro erhöht werden.
16. Oktober 2008 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (BT-Drs. 16/10531) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse weiterverwiesen.
Der Antrag der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Margareta Wolf (Frankfurt), Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Partnerschaftliche Unternehmenskultur stärken - Mitarbeiterbeteiligung fördern» (BT-Drs. 16/2653) wird gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (BT-Drs. 16/4599) abgelehnt.
Der Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: «Mitarbeiterbeteiligung - Eigenverantwortliche Vorsorge stärken» (BT-Drs. 16/9337) wird erstmals behandelt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
30. Oktober 2008 Die steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen könne der ungleichen Verteilung von Einkommen und Vermögen in der Gesellschaft entgegenwirken, schreibt die Bundesregierung, wie der Bundestag mitteilt in ihrer Antwort (BR-Drs. 16/10699) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/10387), in der diese danach fragt, inwiefern eine sozialdemokratische Regierungsbeteiligung zu mehr sozialer Gerechtigkeit in Deutschland geführt hat.
5. November 2008 Eine bessere Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital ihrer Unternehmen werde nach Ansicht der meisten Sachverständigen bei der im Finanzausschuss des Bundestags stattfindenden öffentlichen Anhörung durch das von der Bundesregierung vorgesehene Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (BT-Drs. 16/10531) kaum oder sogar gar nicht erreicht werden können.
21. Januar 2009 Der Finanzausschuss des Bundestags stimmt dem von der Bundesregierung vorgesehenen Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (BT-Drs. 16/10531) im Wesentlichen zu (BT-Drs. 16/11679).
22. Januar 2009 Der Bundestag berät das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (BT-Drs. 16/10531, 16/10721) in zweiter und dritter Lesung. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/11679) angenommen. Der Antrag einzelner Abgeordneter und der Fraktion der FDP: «Mitarbeiterbeteiligung – Eigenverantwortliche Vorsorge stärken» (BT-Drs. 16/9337) wird durch Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses abgelehnt.
13. Februar 2009 Der Bundesrat beshcließt in seiner 854. Sitzung, dem vom Bundestag am 22.01.2009 verabschiedeten Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (BR-Drs. 39/09) zuzustimmen (BR-Drs. 30/09(B)).
11. März 2009 Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteilgung vom 07.03.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 12, S. 451, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Artikel 4 des Gesetzes ist der rückwirkend am 26.12.2008 in Kraft getreten.
1. April 2009 Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung tritt in Kraft.

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