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Entwicklungsgeschichte

9. Juni 2010 Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern im Bundestag, die Bundesregieurng solle einen Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzrechts vorlegen (BT-Drs. 17/2008).
1. September 2011 Das Bundesjustizministeriums legt mit Bearbeitungsstand vom 01.09.2010 einen Diskussionsentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMJ) für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vor.
15. Januar 2011 Der Referentenentwurf (pdf-Datei, Quelle: zip-online) für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen liegt mit Bearbeitungsstand vom 25.01.2011 vor.
23. Februar 2011 Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMJ) eines Gesetzes zur weiteren Erleicherung der Sanierung von Unternehmen. Die Bundesregierung beabsichtigt mit diesen Vorhaben, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen zu verbessern, teilt das Bundesjustizministerium mit.
15. April 2011 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleicherung der Sanierung von Unternehmen (BR-Drs. 127/11) in Kenntnis der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 127/1/11) Stellung (BR-Drs. 127/11(B)).
3. Mai 2011 Die maßgeblichen Interessenverbände der Insolvenzverwalter, -richter und -rechtspfleger (Gravenbrucher Kreis, VID e.V. und BAKinso e.V.) legen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme (pdf-Datei, hinterlegt beim BAKinso) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) einen Kompromissvorschlag zur Reform des Insolvenzrechts vor.
17. Mai 2011 Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (BT-Drs. 17/5712) eingebracht, meldet der Bundestag.
29. Juni 2011 Im Rechtsausschuss des Bundestags findet eine öffentliche Anhörung zum ESUG statt. Dabei äußern sich die Experten grundsätzlich positiv zu der geplanten Reform des Insolvenzrechts, fordern aber noch Nachbesserungen bei den Vorschlägen im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/5712) beziehungsweise im Antrag der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 17/2008).
30. Juni 2011 Der Bundestag berät den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (BT-Drs. 17/5712) in erster Lesung und überweist ihn in den Rechtsausschuss (f), den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, und den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
27. Oktober 2011 Der Bundestag nimmt den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (BT-Drs. 17/5712) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/7511) an, wobei sich die drei Oppositionsfraktionen der Stimme enthalten.  Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 17/2008 wird abgelehnt.
25. November 2011 Der Bundesrat nimmt am 25.11.2011 das vom Bundestag am 27.10.2011 verabschiedete Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (BR-Drs. 679/11, zu BR-Drs. 679/11) entgegen der Empfehlungen seiner Ausschüsse, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen (BR-Drs. 679/1/11), an (Bundesratsbeschluss, BR-Drs. 676/11(B)).
13. Dezember 2011 Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 64, S. 2582, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Die Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 01.01.2013 in Kraft. Die Artikel 7 und 8 treten am 01.01.2013 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.03.2012 in Kraft.

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