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Entwicklungsgeschichte

31. Januar 2007 Der Bundesgerichtshof erklärt in einer Entscheidung verdeckte Online-Durchsuchungen für unzulässig.
7. September 2007 Im Rahmen einer Sonderkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern wird keine Einigung zwischen Union und SPD zum Thema Online-Durchsuchungen erzielt. Zwar stimmt die SPD den Durchsuchungen grundsätzlich zu, Zeitplan und Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung bleiben aber offen.
10. Oktober 2007 Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das Thema Online-Durchsuchung.
27. Februar 2008 Das Bundesverfassungsgericht erklärt die nordrhein-westfälischen Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig (BeckRS 2008, 32531). Die Regelung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Der Erste Senat des Gerichts stellt klar, dass Online-Durchsuchungen nur vorgenommen werden dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen. Zudem seien sie unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.
15. April 2008 Wie das Bundesministerium des Inneren mitteilt, wurde der vom Innenministerium erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG E) nun innnerhalb der Bundesregierung abgestimmt und das Beteilligungs- und Gesetzgebungsverfahren in Gang gebracht. Bezüglich der Online-Durchsuchung privater Computer sei vorgesehen, dass die betroffene Wohnung dazu vorher nicht betreten werden müsse.
22. April 2008 Wie der Bundestag am mitteilt, prüft die Bundesregierung die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Online-Untersuchungen vom 27.02.2008 im Hinblick auf die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/8689) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel: «Überwachung der Telekommunikation im Internet im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Onlinedurchsuchungen» (BT-Drs. 16/8570) hervor.
4. Juni 2008 Um den internationalen Terrorismus besser bekämpfen zu können, beschließt das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (BKA-Gesetz, Quelle: Bundesinnenministerium) beschlossen. Die Befugnisse des Bundeskriminalamts sollen demnach künftig auf Videoüberwachungen von Wohnungen und Abhören von Telefonen ausgeweitet werden. In engen Grenzen sind nach dem Gesetzentwurf auch Online-Durchsuchungen von Computern möglich.
18. Juni 2008 Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD legen den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA) (BT-Drs. 16/9588) vor, den der Bundestag am 20.06.2008 in erster Lesung beraten wird. Mit dem Gesetz soll das BKA für die Terrorismusbekämpfung erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie entsprechende Befugnisse erhalten.
20. Juni 2008 Im Bundestag findet die erste Beratung des Entwurfs der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA) (BT-Drs. 16/9588) statt (siehe auch Plenarprotokoll «Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus», pdf-Datei, Quelle: Bundestag). Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
4. Juli 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 846. Sitzung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BR-Drs. 404/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 404/1/08) Stellung (BR-Drs. 404/08(B)).
13. August 2008 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt als Bundestagsdrucksache vor (BT-Drs. 16/10121).
27. August 2008 Alle Befugnisse des Bundeskriminalamtes, die mit dem geplanten Gesetz zur Abwehr des internationalen Terrorismus (BKA-Gesetz) geschaffen werden, haben Regelungsvorbilder in Landespolizeigesetzen. Darauf weist die Bundesregierung, wie der Bundestag mitteilt in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/10149) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 16/10057, «Befugnisse der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung in Polizeigesetzen der Länder») hin.
15. September 2008 Im Innenausschuss des Bundestags findet die öffentliche Anhörung zum Thema Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt statt (vgl. Regierungsentwurf auf BT-Drs. 16/10121). Der Entwurf des BKA-Gesetzes ist, wie der Bundestag mitteilt, nach Ansicht der Sachverständigen «verfassungskonform ausgestaltet».
25. September 2008 Im Bundestag wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BT-Drs. 16/10121) in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
17. Oktober 2008

Die geplante abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BT-Drs. 16/10121) und des Entwurfs der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA) (BT-Drs. 16/9588) im Bundestag wird abgesetzt.

10. November 2008 Der Innenausschuss des Bundestags nimmt die gleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 16/9588) und der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10121) zum BKA-Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen an.
12. November 2008 Die Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 16/9588) und der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10121) zum BKA-Gesetz werden im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten. Die zusammengeführten Gesetzentwürfe werden in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 16/10822) angenommen. Der Entschließungsantrag einzelner Abgeordneter und der Fraktion der FDP (BT-Drs. 16/10851) wird abgelehnt.
25. November 2008 Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue hat im Rechtsausschuss des Bundesrats einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Entwurfs des BKA-Gesetzes gestellt, teilt die Senatsverwaltung für Justiz Berlin mit.
Die Koalitions-Regierungen von Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg beschließen, dem BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung im Bundesrat nicht zuzustimmen.
28. November 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 851. Sitzung, dem vom Deutschen Bundestag am 12.11.2008 verabschiedeten Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BT-Drs. 860/08) gemäß Artikel 73 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen (BR-Drs 860/08(B)). Wegen zahlreicher Enthaltungen kommt die erforderliche Mehrheit nicht zustande.
Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses findet sich keine Mehrheit. Sowohl Bundesregierung als auch Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittelungsausschuss anzurufen, um einen Kompromiss mit den Ländern zu erreichen.
5. Dezember 2008 Die Bundesregierung hat bezüglich des BKA-Gesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen (Bundestagsbeschluss, BT-Drs. 16/11227), nachdem die Länder am 28.11.2008 ihre Zustimmung verweigert hatten, teilt die Bundesratspressestelle mit. Der Vermittlungsausschuss soll am 17.12.2008 zur Beratung zusammentreten.
Zuvor hatte die Koalition einen neuen Kompromiss zum BKA-Gesetz gefunden, wie am 03.12.2008 das Internetportal heute.de berichtet. Danach soll es Online-Durchsuchungen nur nach richterlicher Anordnung und nur zum Zweck der Terrorismus-Bekämpfung geben. Die umstrittene Eilfall-Regelung sei gestrichen worden, so heute.de.
17. Dezember 2008 Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielt einen Kompromiss zur BKA-Novelle.
Die umstrittene Online-Durchsuchung privater Computer soll künftig ausnahmslos - auch im Eilfall - unter Richtervorbehalt stehen. Mehr richterliche Einbindung sieht der Kompromiss auch für die anschließende Auswertung der online gewonnenen Daten vor: Ihre Durchsicht auf Kernbereichsrelevanz muss stets unter Sachleitung des anordnenden Gerichts geschehen. Schließlich werden nach Angaben des Bundesrates die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes abschließend aufgezählt und damit klarer gefasst. Der Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Personen soll dagegen unverändert bleiben. Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen.
18. Dezember 2008 Der Bundestag berät die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 16/11391) zu dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BT-Drs. 16/9588, BT-Drs. 16/10121, BT-Drs. 16/10822) und nimmt sie am. Damit wird das vom Bundestag am 12.11.2008 beschlossene Gesetz nach Maßgabe der vom Vermittlungausschuss vorgelegten Beschlüsse geändert.
19. Dezember 2008 Der Bundesrat stimmt dem vom Bundestag verabschiedeten BKA-Gesetz (BR-Drs. 971/08) zu (BR-Drs. 971/08(B)).
31. Dezember 2008 Das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.2008 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 66, S. 3083, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. Januar 2009 Das BKA-Gesetz tritt in Kraft.

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