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Entwicklungsgeschichte

30. März 2007 Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung zum Gesetzentwurf zur weiteren Stärung des bürgerschaftlichen Engagements Stellung genommen (BR-Drs. 177/07(B)).
10. Mai 2007 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BT-Drs. 16/5200) statt. Gleichzeitig wird ein Antrag einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BT-Drs. 16/5245) beraten. Der Gesetzentwurf und der Antrag werden zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
6. Juli 2007 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BT-Drs. 16/5200) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/5926) angenommen.
Der Entschließungsantrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs 16/5981) wird abgelehnt.
Ebenfalls abgelehnt werden die Anträge einzelner Abgeordneter und der Fraktion der FDP "Mehr Freiheit wagen - Zivilgesellschaft stärken" (BT-Drs. 16/5410) und einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BT-Drs. 16/5245).
21. September 2007 Der Bundesrat beschließt in seiner 836. Sitzung, dem vom Bundestag am 06.07.2007 verabschiedeten Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gemäß Artikel 105 Abs. 3 und Artikel 108 Abs. 5 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 579/07(B)). Der Rechtsausschuss des Bundesrates hingegen hatte empfohlen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen (BR-Drs. 579/1/07).
10. Oktober 2007 Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engegements wird am 10.10.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 50, S. 2332, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Das Gesetz tritt größtenteils am 01.01.2007 in Kraft. Lediglich Artikel 7 tritt 01.01.2008, und Artikel am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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