Donnerstag, 7.1.2021
Brief­por­to-Er­hö­hung 2019 vor­aus­sicht­lich rechts­wid­rig

Die Ge­neh­mi­gung eines hö­he­ren Brief­por­tos der Deut­schen Post im Jahr 2019 ist vor­aus­sicht­lich rechts­wid­rig. Dies hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln am 04.01.2021 in einem Eil­ver­fah­ren ent­schie­den. Für die ver­wen­de­te Be­rech­nungs­me­tho­de gebe es im Post­ge­setz keine Rechts­grund­la­ge. Für die Ver­brau­cher än­dert sich nichts, für sie bleibt das Porto gleich.

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Dienstag, 16.6.2020
Bun­des­netz­agen­tur hält ak­tu­el­les Brief­por­to für rechts­wid­rig

Das ak­tu­ell gel­ten­de Brief­por­to von 80 Cent dürf­te nach Ein­schät­zung der Bun­des­netz­agen­tur ge­richt­lich als rechts­wid­rig ein­ge­stuft wer­den. Nach einem ähn­li­chen Ur­teil über eine frü­he­re Por­to­er­hö­hung sprä­chen “gute Grün­de dafür, dass auch die Klage gegen die der­zeit gel­ten­den Porti für den Klä­ger Er­folg haben dürf­te“, heißt es in einem Be­richt der Bun­des­netz­agen­tur an ihren Bei­rat. Zuvor be­rich­te­te die “Frank­fur­ter All­ge­mei­ne Zei­tung“ am 16.06.2020.

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Donnerstag, 28.5.2020
Por­to­er­hö­hung für Stan­dard­brie­fe im Jahr 2016 war rechts­wid­rig

Die Er­hö­hung des Ent­gelts für die Be­för­de­rung von Stan­dard­brie­fen von 0,62 Euro auf 0,70 Euro für den Zeit­raum von 2016 bis 2018 war rechts­wid­rig. Die Bun­des­netz­agen­tur hätte der Deut­schen Post AG die be­an­trag­ten Er­hö­hun­gen nicht an­hand einer Ver­gleichs­markt­be­trach­tung ge­neh­mi­gen dür­fen, weil es an der Er­mäch­ti­gungs­grund­la­ge für die zu­grun­de ge­leg­te Ver­ord­nung ge­fehlt habe, ent­schied das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig mit Ur­teil vom 27.05.2020.

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