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Erfahrungsbericht JA 5/2022

Von Marie Allendorf | Apr 19, 2022

Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht


Im Wintersemester 2021/22 habe ich an einem erstmaligen Experiment, das von der Universität in Münster, genauer von dem Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) angeboten wurde, teilgenommen. Dabei handelt es sich um eine Zusatzausbildung in Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht. Experiment umschreibt das nun Folgende sehr gut, weil die leitenden Dozenten Professor Dr. Thomas Hoeren und Professor Dr. Bernd Holznagel, den Versuch starteten, Jurastudierende und Referendare aus unterschiedlichen Universitäten in ganz Deutschland zusammenzubringen und einen Einblick in eine Materie zu ermöglichen, die noch keinen Teil der juristischen Prüfungsordnung
bildet.

Gestaltung und Ablauf der Zusatzausbildung

Auf das Angebot bin ich durch die Internetseite meiner Universität aufmerksam geworden. Die Zusatzausbildung erstreckt sich über einen  Zeitraum von zwei Semestern. Im ersten Semester werden zwei Einführungsvorlesungen, eine im Informationsrecht und eine im öffentlichen Medienrecht angeboten. In diesen werden sämtliche Rechtsfragen aus den Bereichen künstliche Intelligenz, soziale Medien, Datenschutz, Rundfunk und Presserecht thematisiert. In der Vorlesung im Informationsrecht haben wir ein Unternehmen auf dem Weg in das Internet begleitet und Fragen geklärt, wie, wer für die Vergabe einer Domain zuständig ist, wie eine Marke entsteht und wie diese geschützt wird oder auch was eigentlich Suchmaschinenoptimierung  bedeutet. Auch haftungsrechtliche Fragen wurden immer wieder thematisiert. Wer haftet eigentlich bei einer Internetbestellung? Und welchen Beweiswert hat eine E-Mail? Im Weiteren haben wir uns das Urhebergesetz angeschaut und untersucht, was an einem Werk schützenswert ist, wie lange dieser Schutz reicht und was der Unterschied zwischen einem Urheber und einem  Leistungsschutzberechtigten ist. In der Vorlesung zum öffentlichen Medienrecht haben wir uns die Aufgabe und Funktionsweise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesehen, seine Legitimation und Breitenwirkung. Außerdem haben wir uns mit dem Thema Werbung auseinandergesetzt. Dabei wurde unter anderem die Unterschiede zwischen Produktplatzierung und Schleichwerbung herausgearbeitet und anschließend versucht anhand von kleineren Fällen diese Abgrenzung vorzunehmen. Auch die Stellung der Presse bildete einen elementaren Bestandteil der Vorlesung. Was bedeutet eigentlich Pressekodex? Welche Kommunikationsgrundrechte gibt es? Und wer legt den Rundfunkbeitrag fest? Diese und zahlreiche weitere spannende Fragen werden in den einzelnen Vorlesungseinheiten beantwortet. Die beiden Vorlesungen schließen mit je einer Semesterabschlussklausur ab. Im zweiten Semester erfolgt eine Vertiefung in Seminaren. Das Seminar kann entweder im Informationsrecht oder im öffentlichen Medienrecht belegt werden. Dazu muss eine Seminararbeit angefertigt werden, die anschließend in einem kurzen Vortrag präsentiert wird. Das Besondere an diesem Angebot ist, dass es rein digital stattfindet, kostenfrei ist und sich an Studierende sowie Referendare bundesweit richtet. Bestimmte Kenntnisse in den jeweiligen Themengebieten werden nicht vorausgesetzt. Bei einer erfolgreichen Teilnahme erhält man ein besonderes Zertifikat.

Die Anmeldung für die Zusatzausbildung erfolgt per Mail. Anschließend wird man über das weitere Verfahren informiert. Anfang Oktober wurde uns Studierenden ein Ablaufplan zugesendet. Dieser beinhaltet eine Gliederung der beiden Vorlesungen, zahlreiche Literaturhinweise, Termine für Q&A’s sowie die Kontaktdaten der Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern, die jederzeit für Fragen zur Verfügung stehen. Einmal wöchentlich werden dann die Materialien für die Vorlesung über einen E-Mailverteiler zugesendet. Die Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgt individuell. Die Zusatzausbildung ist, wie das Jurastudium, eigenverantwortlich und lässt sich in jeden Studienalltag sehr gut integrieren. In Abständen von ca. zwei Wochen werden sogenannte Q&A’s über Zoom angeboten. Diese werden von den Dozenten Professor
Dr. Thomas Hoeren für die Vorlesung im Informationsrecht und von Professor Dr. Bernd Holznagel für die Vorlesung zum öffentlichen Medienrecht persönlich durchgeführt. Dabei besteht die Möglichkeit, zu den bisherigen Lerninhalten Fragen zu stellen. Zusätzlich werden auch immer wieder Fälle besprochen, um das Erlernte zu reflektieren und anwenden zu können.

Mein Fazit

Die Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht möchte ich jedem ans Herz legen, der sich für Rechtsfragen rund um das Thema Internet und Medien interessiert. Auch für diejenigen, die zum ersten Mal mit derart rechtlichen Fragestellungen in Berührung kommen, stellt die Zusatzausbildung eine gute Chance dar, neue Eindrücke zu gewinnen. Meines Erachtens bietet dies eine gute Möglichkeit, einen Einblick in eine Querschnittsmaterie zu bekommen, die uns gerade zukünftig neue rechtliche Probleme und Fragen bringen wird, zumal rechtliche Fragen zu den Themengebieten Internet, Legal Tech aber auch werberechtliche Fragen in unserer heutigen Zeit nicht mehr  wegzudenken sind und immer mehr an Bedeutung gewinnen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und mit anderen Studierenden aus ganz Deutschland in Verbindung zu treten. Die Zusatzausbildung erweitert also nicht nur den eigenen juristischen Horizont, sondern fördert auch die Interaktion zwischen den Studierenden enorm, obwohl das gesamte Format rein digital gestaltet ist. Gerade diese  beiden Aspekte machen die Zusatzausbildung so besonders, sodass ich mit bestem Gewissen sagen kann, dass dieses Experiment ein voller Erfolg ist.
Marie-Allendorf_Erfahrungsbericht_JA_5-2022



Marie Allendorf,
studiert im 7. Semester an der Ruhr-Universität Bochum

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