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8 Suchergebnisse für Die Digitalrechtsakte der EU

Die Digitalrechtsakte der EU (DGA, DSA, DMA, KI-VO-E und DA-E) – Teil IV
https://rsw.beck.de/zeitschriften/zd/meldung/2023/07/04/die-digitalrechtsakte-der-eu-(dga--dsa--dma--ki-vo-e-und-da-e)---teil-iv
Die Digitalrechtsakte der EU (DGA, DSA, DMA, KI-VO-E und DA-E) – Teil IV, Beauftragung der europäischen Normungsgremien, die Umsetzung der im DMA festgelegten Verpflichtungen, Regelungsgehalte der vieldiskutierten neuen Digitalrechtsakte zu behalten, fällt schwer. Im Rahmen, DMA sowie auf die Kommissionsentwürfe zur KI-VO und zum DA. Eine Aktualisierung der Übersichten ist nach Finalisierung der beiden Gesetzesvorhaben geplant. In dieser letzten Übersicht werden die umfangreichen neuen Kompetenzen und Pflichten der Europäischen Kommission dargestellt. Teil I (Überblick
Die Digitalrechtsakte der EU (DGA, DSA, DMA, KI-VO-E und DA-E) – Teil I
<p><small> <font color="#ff9933">Lars Pfeiffer</font>, LL. M., ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel (Kontakt: lars.pfeiffer@uni-kassel.de).  </small><small> <font color="#ff9933">Jan Torben Helmke</font>, LL. M., ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel (Kontakt: helmke@uni-kassel.de).<small></small> </small></p><small><small></small></small>
https://rsw.beck.de/zeitschriften/zd/meldung/2023/05/16/die-digitalrechtsakte-der-eu-(dga-dsa-dma-ki-vo-e-und-da-e)-teil-i
Die Digitalrechtsakte der EU (DGA, DSA, DMA, KI-VO-E und DA-E) – Teil I, , Adressaten, Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten der EU sowie beispielhaft Querverbindungen zu, ) Aufbau eines gemeinsamen Rahmens für die Daten-Governance in der EU: Im Konkreten sollen die, lit. e DGA), sowie auch zahlreiche Themen rund um die Bildung der neuen europäischen Datenräume, Cybersicherheitszertifizierungssystems gem. der VO (EU) 2019/881 (Cybersecurity Act) zertifiziert wurden oder für die, Schutzklauselverfahren der Union nach Art. 11 VO (EU) 1025/2012 (VO zur europäischen Normung) ein (Art. 66
Die Digitalrechtsakte der EU (DGA, DSA, DMA, KI-VO-E und DA-E) – Teil III
<p><small> <font color="#ff9933">Lars Pfeiffer</font>, LL. M., ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel (Kontakt: lars.pfeiffer@uni-kassel.de).  </small><small> <font color="#ff9933">Jan Torben Helmke</font>, LL. M., ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel (Kontakt: helmke@uni-kassel.de).<small></small> </small></p><small><small></small></small>
https://rsw.beck.de/zeitschriften/zd/meldung/2023/05/16/die-digitalrechtsakte-der-eu-(dga--dsa--dma--ki-vo-e-und-da-e)---teil-iii
Die Digitalrechtsakte der EU (DGA, DSA, DMA, KI-VO-E und DA-E) – Teil III, ). Einrichtung eines „Europäischen Dateninnovationsrates“ durch die KOM (Art. 29 Abs. 1 DGA), der aus, Regelungsgehalte der vieldiskutierten neuen Digitalrechtsakte zu behalten, fällt schwer. Im Rahmen, und DMA sowie auf die Kommissionsentwürfe zur KI-VO und zum DA. Eine Aktualisierung der Übersichten, II (Übersicht über Vorschriften, die Fragen des Datenschutzrechts, der Interoperabilität sowie der, der Übersichtsreihe liegt der Fokus auf der Vielzahl der neuen Rechte und Pflichten der Europäischen
Die Digitalrechtsakte der EU (DGA, DSA, DMA, KI-VO-E und DA-E) – Teil II
<p><small> <font color="#ff9933">Lars Pfeiffer</font>, LL. M., ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel (Kontakt: lars.pfeiffer@uni-kassel.de).  </small><small> <font color="#ff9933">Jan Torben Helmke</font>, LL. M., ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel (Kontakt: helmke@uni-kassel.de).<small></small> </small></p><small><small></small></small>
https://rsw.beck.de/zeitschriften/zd/meldung/2023/05/16/die-digitalrechtsakte-der-eu-(dga--dsa--dma--ki-vo-e-und-da-e)---teil-ii
Die Digitalrechtsakte der EU (DGA, DSA, DMA, KI-VO-E und DA-E) – Teil II, – über die Ziele, Adressaten, Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten der EU sowie beispielhaft, Rechte und Pflichten der EU-Kommission fokussiert, die derart umfangreich sind, dass sich hierfür ein, vertraglicher Vereinbarungen, um die internationale Übertragung in der EU gespeicherter nicht-pbD oder den, Unterstützung und Förderung der Entwicklung und Umsetzung freiwilliger Normen, die einschlägige europäische und, europäischer Normierungsorganisationen gem. Art. 10 VO (EU) Nr. 1025/2012 (VO zur europäischen Normung) (Art
Digitale Transformation - Umsetzungserfordernisse für Bundes- und Landesgesetzgeber
https://rsw.beck.de/zeitschriften/zd/meldung/2024/02/14/digitale-transformation---umsetzungserfordernisse-für-bundes--und-landesgesetzgeber
Datenschutzaufsichtsbehörden oder für die EU-Institutionen insgesamt an den Europäischen Datenschutzbeauftragten (Art, ?Eine breite rechtspolitische Debatte über die mit der Umsetzung der Digitalrechtsakte verbundenen, ZD 2024, 121 Mit der Veröffentlichung des Data Act im Amtsblatt der Europäischen Union v, -VO durch den Rat und das Parlament der Europäischen Union zunächst von überraschend zahlreichen Vorbehalten begleitet wird, steht fest: Die digitale Transformation hat begonnen, die europäische
Möglichkeitskorridore
https://rsw.beck.de/zeitschriften/zd/meldung/2024/10/17/möglichkeitskorridore
der Parlamentsaufsicht, die nach einem Urteil des EuGH aus 2024 (EuGH ZD 2024, 269 mAnm Schild, durch die Digitalrechtsakte, denen jede Abstimmung mit der DS-GVO fehlt (Specht-Riemenschneider ZEUP, zunehmend die Forderung nach weniger Datenschutz (Grundsatzprogramm der CDU 2024, S. 53, abrufbar, ://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aktionsplan-e-commerce.html). Von der KI-Aufsicht ist für die, vergangenen Jahr (EuGH ZD 2024, 157 mAnm Söbbing/Schwarz und mAnm Schild) heranziehen, das die
Schwartmann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann, DS-GVO/BDSG
https://rsw.beck.de/zeitschriften/zd/meldung/2025/04/10/schwartmann-jaspers-thüsing-kugelmann--ds-gvo-bdsg
die Autoren in der nächsten Auflage zu dieser Sichtweise des EuGH positionieren. Kritisch sei zu ihr, Formulierungen der Digitalrechtsakte, wonach die Vorgaben der DS-GVO „unberührt“ bleiben oder auch künftig, gehört zu den recht wenigen derartigen Unternehmungen, die eine 3. Auflage erlebt haben. Der, nunmehr unter dem Eindruck der KI-Entwicklung um die Wahrung ihrer dominanten Position mit den Regelungen des EU-Datenwirtschaftsrechts ringen. Die vorliegende Auflage stellt die Rolle des BDSG zunächst
Weg mit den Landesdatenschutzbeauftragten?
https://rsw.beck.de/zeitschriften/zd/meldung/2025/04/10/weg-mit-den-landesdatenschutzbeauftragten
) übertragen oder die LfD gleich ganz abschaffen. In die gleiche Richtung geht die Absicht, bei der Umsetzung nationaler EU-Digitalrechtsakte, wie zB des Data Act, die Datenschutzaufsicht – entgegen unions, Vorschlägen zur Neustrukturierung der Datenschutzaufsicht: Sie wollen die Datenschutzaufsicht über die, fragt, kommt immer nur der Hinweis auf den Dissens im Jahr 2020, als die Konferenz der, Situation ist weiter zu berücksichtigen, dass die Aufsichtsbehörden Teil eines europäischen Systems sind

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