RiOLG Prof. Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M., Fulda/Frankfurt/Nottingham
Ja, die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist überwiegend aufsichtsrechtlich geprägt. Sie enthält allerdings auch zahlreiche sanierungs- und insolvenzrechtliche Vorschriften. Stets geht es um den Schutz der Kunden in der Insolvenz des Emittenten oder Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen (crypto-asset service
provider – CASP). Sehr viel Interesse haben die Insolvenzrechtler an dem Insolvenzrecht der MiCAR jedoch nicht, lassen sich doch die insolvenzrechtlichen
Untersuchungen dieser Vorschriften, die seit dem Verordnungsvorschlag
von 2020 veröffentlicht wurden, an wenigen Fingern abzählen. Auch dass
das deutsche Durchführungsgesetz – das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) – in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestags einige kerninsolvenzrechtliche Vorschriften enthält, lockt nur wenige Insolvenzrechtler „hinter dem Ofen hervor“.
Stattdessen hört man: „Gibt’s davon überhaupt Fälle?“ Andernfalls scheint sich ein näherer Blick kaum zu lohnen – zumal viele bis heute nicht mit der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und der Blockchain-Technologie warm geworden sind. In der Tat sind deutsche Insolvenzgerichte von Großinsolvenzen wie FTX, Voyager Digital, BlockFi und Three Arrows Capital bislang verschont geblieben. Allein das Berliner Insolvenzverfahren der Nuri GmbH ließ aufhorchen.
Über einige Jahre entwickelten sich die Märkte für Kryptowerte fernab jeglicher staatlichen
Aufsicht, da die DLT ursprünglich darauf angelegt war, auf klassische (regulierte) Intermediäre wie Zentralbanken und Institute verzichten zu können. Da aber kaum ein privater oder institutioneller Kunde willens und in der Lage ist, direkt auf die einschlägige Blockchain zuzugreifen, um eine Transaktion auszulösen, greifen die allermeisten Kunden heute auf CASPs zu. Kryptoverwahrer, Handelsplattformen und Tauschbörsen sind die neuen Intermediäre und werden vom Markt akzeptiert. Dies ist ein Segen, denn diese Intermediäre können und werden beaufsichtigt.
Erkennt man, dass die DLT eine der Zukunftstechnologien ist und will man in der Europäischen Union Kontrolle über riesige Märkte erlangen, dann führt kein Weg an einem harmonisierten kundenschützenden Insolvenzrecht vorbei. Die Frage ist also nicht, wie viele Fälle wir bereits oder in Zukunft haben, sondern wie wir die insolvenzrechtlichen Bestimmungen der MiCAR und des KMAG auslegen können, damit die Kunden maximal geschützt sind und den neuen Intermediären vertrauen können!