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19. Deutscher Insolvenzrechtstag (DIT) 30.03. bis 01.04.2022, Berlin – NZI 11/2022, X

RA Christian Lange, LL.M., Bergisch Gladbach

Wie der Schriftleiter der NZI bereits im Editorial von Heft 9/2022 ausführte, stand beim diesjährigen Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT) in Berlin bei den über 750 Teilnehmern aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis die Freude im Vordergrund, sich endlich nach zwei Jahren voller Videokonferenzen und Online-Seminaren wieder persönlich treffen zu können. Dieser Geist beseelte die gesamte Veranstaltung, auch wenn es aktuell natürlich weiterhin ernste Themen zu besprechen gab.

Konnte man bei der letzten Präsenzveranstaltung 2019 bereits feststellen, dass die Digitalisierung Einzug in den DIT gehalten hatte, war in diesem Jahr festzustellen, dass die Veranstaltung nahezu in Echtzeit auch in den sozialen Medien stattfand: Referenten, Teilnehmer oder die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein selbst versorgten ihre zahlreichen Follower durchgängig mit spannenden Eindrücken und Erkenntnissen von der Tagung.

Eröffnungsrede des ARGE-Vorsitzenden
Die ernsten Themen griff auch der Vorsitzende der ARGE, Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, in seiner traditionellen Eröffnungsrede auf, indem er nach der freudigen Begrüßung der Teilenehmer zu einer Schweigeminute für die Opfer des Ukraine- Kriegs aufrief. Gewohnt aktuell, politisch und kritisch beleuchtete er die momentanen Ereignisse, vom Krieg über die Pandemie bis hin zur Energie-Krise und die aktuellen Schwerpunkte in der insolvenzrechtlichen Gesetzgebung. So hielt Weitzmann letztlich fest, dass die Insolvenzverwaltung in Deutschland zu einem seriösen Sanierungsmarkt führt, die momentane gerichtliche Handhabung der Verwalter-Vergütung sah er jedoch sehr kritisch, was im Laufe der Tagung auch an anderer Stelle noch das ein oder andere Mal diskutiert werden sollte.

Begrüßung durch das BMJ
Die Begrüßung der Teilnehmer durch einen Repräsentanten des BMJ übernahm in Verhinderung des Bundesjustizministers sowie der zuständigen Ministerialdirigentin der für das Insolvenzrecht zuständige Ministerialrat, Herr Alexander Bornemann („Ich war halt übrig“), welcher die Veranstaltung für das Ministerium seit langen Jahren treu begleitet und den Teilnehmern daher bestens bekannt ist. Er würdigte die insolvenzrechtliche Szene vor dem fortwährenden Pandemie-Hintergrund und stelle heraus, dass das Insolvenzrecht nicht in den Hintergrund rückt, selbst wenn es im aktuellen Koalitionsvertrag nicht prominent herausgestellt ist. Dafür hat die EU es weit oben mit auf der Agenda für die künftige Harmonisierung auf Mitgliedsebene.

Neueste Rechtsprechung des Insolvenzrechtssenats
In wortwörtlich „große Fußstapfen“ trat im Anschluss Dietmar Grupp, der – gar nicht mehr so „neue“ – Vorsitzende Richter des IX. Zivilsenats am BGH, und stellte die neueste Rechtsprechung des insolvenzrechtlichen Zivilsenats vor, wobei er auch teilweise unveröffentlichte Entscheidungen für die Teilnehmer dabei hatte. Sein Vortrag, der dem seines ebenfalls im Auditorium befindlichen Vorgängers Prof. Dr. Godehard Kayser in nichts nachstand, zeigte Grupp insbesondere die jüngste Rechtsprechung im Anfechtungsrecht auf, wobei ihm jedoch insgesamt ein umfassender Überblick gelang.

Informationsasymmetrien bei Restrukturierung
Gefolgt wurde dieser traditionsreiche Punkt von einem vermeintlich fachfremden Vortrag, in welchem sich Prof. Dr. Rüdiger Veil mit Informationsasymmetrien im Kapitalmarkt und bei der Restrukturierung auseinandersetzte und die Frage zu beantworten versuchte, welche Informationen der Entscheider benötigt. Festgehalten werden konnte am Ende, dass in Anbetracht des kapitalmarktrechtlichen Zugriffs auf Informationsasymmetrien bei der Kapitalanlage Anlass besteht, den Zugriff des Restrukturierungsrechts des StaRUG auf die Offenlegung entscheidungserheblicher Information und deren Kontrolle zumindest kritisch zu hinterfragen, da dem Restrukturierungsrecht insbesondere ein konsistentes Enforcement-Verständnis und hierauf ausgerichtete Mechanismen fehlen. Der sehr spannende und interessante Ansatz führte dann zu einer lebhaften Diskussion und zeigt, dass dieses Thema tatsächlich wohl erst am Anfang seiner Entwicklung steht.

Preisverleihung der Wissenschaftspreise Insolvenzrecht & Sanierung
Bevor es in die Mittagspause ging, fand die Preisverleihung der Wissenschaftspreise Insolvenzrecht & Sanierung statt und da diese bekanntlich in den vergangenen Jahren ebenfalls pausieren musste, gab es direkt ein „Triple“ mit der Verleihung der Preise für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Den Preisträgern war ebenfalls – außer der Freude über die Auszeichnung des jeweiligen Werkes – auch die Freude darüber anzumerken, dass die Ehrung in Präsenz nachgeholt werden konnte und man entsprechend einige Worte an das zahlreich anwesende Fachpublik richten durfte. Nach der Mittagspause konnte wie gewohnt eine jede und ein jeder aus einem bunten Strauß an Workshops das persönlich spannendste Thema auswählen, was bei der Vielfalt wie auch Aktualität gar nicht einfach war. Die hervorragenden Impulsreferenten wie auch die erstklassig besetzten Podien für die anschließende Diskussion und die bekannten Moderatoren machten die Entscheidung hierbei nicht wirklich einfacher.

Unternehmenssanierung nach dem SanInsFoG
So widmete sich Workshop I einem der vermeintlich prominentesten Themen des vergangenen Jahres, nämlich der Unternehmenssanierung nach dem SanInsFoG. Während Dr. Matthias Hofmann in seinem Impulsvortrag die ersten „Lessons Learned“ aus seiner Praxis vorstellte, widmete sich Co-Referent Nico Kämpfert insbesondere den neuen Anforderungen an Eigenverwaltungsverfahren. Die spannende Auseinandersetzung mit den durch den Gesetzgeber zu Beginn des Jahres 2021 neu zur Verfügung gestellten Sanierungs-Werkzeugen wurde in der Diskussion aus verschiedensten Blickwinkeln beleuchtet und trotz einer noch überschaubaren Anzahl an Fällen in der Praxis herrschte Einigkeit darüber, dass die neuen Regelungen durchaus nützlich sind und sich auch in Zukunft in größerem Umfang bewähren werden.

Pfändung künftiger Forderungen
Der „Verbraucher-Workshop II“ stellte fest, dass in der Verbraucherinsolvenz vieles neu sei und fragte, ob damit denn nun auch alles gut ist. Der regen Diskussion ging wiederum eine Zweiteilung voraus, wobei sich Prof. Dr. Hugo Grote dem praktischen Umgang mit der Pfändung von künftigen Forderungen widmete und hierbei sicher durch die nicht immer einfache Verstrickungs-Thematik navigierte. Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer lieferte in seinem Impulsreferat sodann weitere Diskussionsanstöße quer durch den gesamten Verfahrensablauf und schreckte auch nicht vor der Frage zurück, ob es überhaupt eines gesonderten Verbraucherinsolvenzverfahrens bedarf.

Entwicklung des Anfechtungsrechts
Workshop III befasste sich in diesem Jahr mit dem Anfechtungsrecht und lud zur Diskussion darüber ein, ob die Entwicklung womöglich in die falsche Richtung gehe. Dass der Referent Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, stellvertretender Vorsitzender Richter des IX. Zivilsenats am BGH, hier eine etwas andere Auffassung vertrat als einige der Podiumsteilnehmer, die unter anderem regelmäßig Gläubiger gegen (Vorsatz-) Anfechtungen verteidigen, lag gleichermaßen auf der Hand wie in der Natur der Sache. So verwundert es nicht, dass sich eine sehr lebhafte, teils kontroverse, allerdings immer sachliche Diskussion entwickelte, wobei man letztlich eine klare Antwort auf die Eingangsfrage schuldig bleiben musste.

Vermögensabschöpfung zur Massemehrung
Den „Exoten“ unter den diesjährigen Workshops stellte Workshop IV dar, welcher sich mit der Vermögensabschöpfung zur Massemehrung auseinandersetzte. Glücklicherweise wurde dieser Workshop kein Opfer der Pandemie, sondern fand nach mehrfacher Verschiebung statt. Denn nicht nur das Thema war äußerst spannend und praxisrelevant, auch der Impulsreferent, Leitender Oberstaatsanwalt José Andrés Asensio Pagán, war den Besuch des Workshops mehr als wert. Dass der Referent, der regelmäßig zu diesem Thema doziert und fortbildet, für die Thematik „brennt“, war ebenso spürbar wie die Diskussionsfreude des Podiums und des Auditoriums. Auch wenn sich die Teilnehmer eher selten mit Normen wie § 111i StPO auseinandersetzen, wurde schnell klar, dass es in der Praxis nicht nur wichtige ist zu wissen, wann eine Beschlagnahme und wann eine Pfändung nebst Arrest zu erfolgen haben, sondern auch, welche Rechtsbehelfe im Strafprozess hiergegen bestehen. Denn anderenfalls kann sich eventuell sogar der Insolvenzverwalter der Frage ausgesetzt sehen, ob er sich möglicherweise strafbar gemacht hat. Dadurch, dass sich Referent, Diskutanten und Teilnehmer regelmäßig die Bälle zuspielten und sehr praxisnah und interaktiv agierten, wurde der Vortrag zwar eher zu einem offenen Gespräch, umgekehrt wurde in diesem Workshop, der sogar vollkommen freiwillig bis in den späteren Nachmittag „überzog“, das Motto des DIT „Wissenschaft – Rechtsprechung – Praxis“ wirklich gelebt. So wird die Veranstaltung, die wohl alle Teilnehmer klüger verlassen haben, in guter Erinnerung bleiben.

Berufsrechtliche Anpassungen für Insolvenzverwalter
In Workshop V ging man der Frage nach, ob für Insolvenzverwalter berufsrechtliche Anpassungen notwendig sind. Prof. Dr. Reinhard Gaier, der nicht nur über die nötige fachrechtliche, sondern auch über die notwendige verfassungsrechtliche Kompetenz verfügte, führte in einem sehr interessanten wie kritischen Vortrag in das Thema ein. Auch hier schloss sich eine rege Diskussion an, die das Thema berufsrechtlich aus Sicht der Praxis, des Gesetzgebers und unter europarechtlichen Aspekten weiter beleuchtete. Als Konsens kann festgehalten werden, dass ein gesondertes Berufsrecht für Insolvenzverwalter begrüßt würde, die konkrete Umsetzung in diesem Rahmen aber nicht geklärt werden konnte. Die lebehafte Diskussion mit den Teilnehmern wandte sich schließlich nahezu erwartungsgemäß auch der Frage der Verwalterauswahl zu, wobei die verschiedenen Standpunkte diskutiert und verteidigt wurden.

EU-Harmonisierung des deutschen Rechts
Abgerundet wurden die Workshops mit dem Thema „Wie stehen wir in Deutschland zu europäischen Themen? – Harmonisierung des deutschen Rechts über Brüssel?“ und griff damit die Ausführungen von Herrn Bornemann vom Vormittag auf. Die Impulse für eine angeregte Diskussion lieferten hier Prof. Dr. Reinhard Bork und Daniel F. Fritz, welche das Thema sowohl dogmatisch wie praktisch bespielten. Grundlage der weiteren Diskussion bildeten die Ergebnisse einer Expertengruppe mit Mitgliedern aus 13 Mitgliedstaaten, welche die EU Kommission berät und Themenfelder zunächst dahingehend unterschieden hat, ob die jeweiligen Rechtsordnungen in der aktuellen Form überhaupt harmonisierbar sind. Während dies etwa bei den Eröffnungsgründen oder der Rangigkeit von Forderungen eher fernliegend erscheint, wäre eine Harmonisierung bei Themen wie Datenschutz oder Geschäftsführerhaftung denkbar. Konkreter wird es gar für Themen wie „Pre-Packs“ oder Insolvenzanfechtung, wofür bereits erste Entwürfe oder gar Modell-Gesetze in Brüssel liegen. Festzuhalten bleibt, dass Deutschland in einigen der diskutierten Bereiche bereits einen hohen Standard aufweist, weshalb mögliche Harmonisierungsmaßnahmen dem deutschen Recht entlehnt sein könnten. Spannend wird es in Brüssel in jedem Fall bleiben.

Rechtsprechung des BAG
Der Freitag wurde wie schon 2019 von Karin Spelge, Vorsitzender Richterin am BAG, mit der insolvenzrechtlich relevanten Rechtsprechung des BAG eröffnet. Wie bereits vor zwei Jahren hatte die Referentin keinerlei Probleme, die Zuhörer am vermeintlich frühen Morgen auf Betriebstemperatur zu bringen, was gleichermaßen den spannenden Fällen als auch ihrem unnachahmlichen Vortragsstil geschuldet war. Oftmals mit leichtem Augenzwinkern erklärte sie den Insolvenzrechtlern geduldig die Sichtweise des BAG und verteidigte insbesondere leidenschaftlich die jüngste Rechtsprechung zur insolvenzrechtlichen Einordnung der Urlaubsansprüche in der Insolvenz des Arbeitgebers gegen die überwiegende Kritik auf dem insolvenzrechtlichen Schrifttum. Der äußerst kurzweilige und erfrischende Vortrag spricht dafür, dass Frau Spelge auch in Zukunft auf dem DIT anzutreffen sein dürfte.

Vorabsprachen und Vorbefassung in der Insolvenz
Etwas dogmatischer wurde es im anschließenden Vortrag von Prof. Dr. Stefan Smid, der zum Thema „Vorabsprachen und Vorbefassung in der Insolvenz – Wann sind Transparenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in Gefahr?" referierte. Gerade in großen Insolvenzverfahren dienen solche Vorabsprachen der Planung des Verfahrens, ermöglichen die effiziente Nutzung der Sanierungsinstrumente und können ein weites Themenfeld von der Sitzverlegung vor Antragstellung über die Person des Insolvenzverwalters bis hin zu Inhalten des Insolvenzplanes abdecken. Gleichwohl muss das Insolvenzgericht die Einhaltung von Recht und Gesetz überwachen und dafür Sorge tragen, dass es nicht zu einer Gläubigerbenachteiligung kommen kann, wodurch das Spannungsfeld vorgezeichnet ist. Der Referent beleuchtete die verschiedenen Aspekte und Ansatzpunkte und kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Duldung von Vorabsprachen und Vorbefassungen gerade in „Großverfahren“ die Gefahr birgt, dass sich zwei unterschiedliche Insolvenzrechte herausbilden, wodurch letztlich die insolvenzrechtliche Leistung zur marktbereinigenden Haftungsverwirklichung in Gefahr geraten könnte.

Werkstattbericht „Wirecard“
Sehr praxisrelevant und spannend wurde es im „Werkstattbericht“ von Dr. Michael Jaffé, der aus erster Hand aus einem der spannendsten und großen Kriminal-Insolvenzverfahren der letzten Jahre berichtete. Beginnen musste er jedoch mit einer „Enttäuschung“ des gebannt lauschenden Auditoriums, denn auch er kannte den Aufenthaltsort von Jan Marsalek nicht. Durch den sehr lebhaften Vortrag erhielten die Zuhörer nicht nur Einblick in die Historie von Wirecard, die letztlich in der Insolvenz münden musste, sondern auch in die verfahrensspezifischen Probleme und wie man ihrer habhaft werden kann.

Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Krise
Vor der Mittagspause befasste sich mit Wirtschaftsökonom Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, ehemaliger Vorsitzender der Wirtschaftsweisen in Deutschland, ein absoluter Experte mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise und den Anforderungen an die neue Bundesregierung. Sehr anschaulich erklärte er den anwesenden Juristen, natürlich auch unter Berücksichtigung des Ukraine-Kriegs, aufgeräumt und sachlich die Zusammenhänge von Inflation, Arbeitsmarkt und Konjunktur und wagte Prognosen zur weiteren Entwicklung. Auch wenn manche Ausführungen auf die Zuhörer nahezu dramatisch anmuteten, wirkte es einigermaßen beruhigend, dass Feld auch in Anbetracht der aktuellen Lage und jüngsten Entwicklungen nicht übermäßig beunruhigt erschien.

Quo vadis Insolvenzverwaltung?
Nach der Mittagspause schickte sich der nächste Programmpunkt an, zur Tradition zu werden, nämlich eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion. Dr. Hubert Ampferl, Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Peter Hoegen, Frank Frind und Prof. Dr. Stefan Smid debattierten unter Moderation von Jörn Weitzmann zum Thema „Quo vadis Insolvenzverwaltung?“ Noch einmal wurden lebhaft Themen diskutiert, die teilweise bereits Eingang in die Veranstaltung gefunden hatten, etwa, wo der Insolvenzverwalter heute steht, verschiedene Erwartungshaltungen der Verfahrensbeteiligten oder ob eine Zerschlagung des Berufs droht. Dabei wurde natürlich auch das Thema Digitalisierung nicht ausgespart.

Hiermit ging der Präsenzteil des diesjährigen Deutschen Insolvenzrechtstags zu Ende. Der „traditionelle Ausklang“ mit den bekannten Übersichtsdarstellungen zur aktuellen Rechtsprechung in den Bereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht, Vergütungsrecht und Insolvenzrecht der natürlichen Personen folgte in digitaler Form eine Woche später.

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