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Vive la coopération et l’amitié franco-allemande – NZI 6/2022

Prof. Dr. Heinz Vallender, Hellenthal
Deutschland und Frankreich rücken immer näher zusammen. Schon seit langem bilden die beiden Länder den Grundpfeiler eines gemeinsamen europäischen Hauses. Gerade die derzeitige politische Situation im Osten Europas unterstreicht, welche Bedeutung insbesondere gegenseitiges Vertrauen für ein friedliches und sicheres Europa hat. 
VallenderDabei gilt der 22.1.1963 als besonderes Datum in den Beziehungen beider Länder. An diesem Tag wurde der Elysee-Vertrag unterzeichnet, der endgültig die deutsch-französische Freundschaft als Grundlage eines dauerhaft friedlichen Europas einleiten sollte. Der Vertrag verpflichtet beide Länder zu Beratungen in Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik und schreibt regelmäßige Treffen der Regierungen vor. Inzwischen nehmen auch das Unternehmens- und Wirtschaftsrecht einen hohen Stellenwert bei den gegenseitigen Beratungen ein. Dies gilt insbesondere für die von beiden Staaten angestrebte Harmonisierung der nationalen Rechte und die Perspektive eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums. Einen wichtigen Anstoß zu dieser Entwicklung gab der französische Präsident Macron am 26.9.2017 in seiner Rede „Initiative für Europa“ an der Sorbonne. Darin sprach er sich insbesondere für eine deutsch-französische Vereinheitlichung des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts sowie des Insolvenzrechts aus. 
Diese Worte verfehlten nicht ihre Wirkung. So schlossen beide Länder am 22.1.2019 den Aachener Vertrag, dessen wesentlicher Bestandteil das Projekt eines einheitlichen deutsch-französischen Wirtschaftsraums ist. Eingebunden in die Vertiefung der Beziehungen beider Länder sind auch die Parlamente, die auf der Grundlage des Deutsch-Französischen Parlamentsabkommens vom 11.3./20.3.2019 mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen. Bei ihrer Zusammenkunft am 28.6.2021 fasste die DFPV zum Thema „Die Entwicklung unserer Volkswirtschaften durch eine Harmonisierung des deutschen und des französischen Wirtschafts- und Insolvenzrechts unterstützen“ einen an die nationalen Parlamente gerichteten Beschluss, der eine Vielzahl von Anregungen, Vorschlägen und Forderungen enthält. 
Wie weit der Prozess der Annäherung zwischen beiden Staaten im Bereich des Insolvenz- und Sanierungsrechts bereits vorangeschritten ist, beweisen die jeweiligen Bemühungen bei der Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie. Auch wenn der deutsche und französische Gesetzgeber hierzu höchst unterschiedliche Ansätze gewählt haben, finden sich bei näherer Betrachtung der Gesetzesmaßnahmen eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten (näher dazu Degenhardt NZI 2022, 201, in diesem Heft).
All dies zeigt, dass sich Frankreich und Deutschland bei der Harmonisierung ihres Wirtschaftsrechts auf dem richtigen Weg befinden. Ermöglicht wird diese Entwicklung durch die jahrzehntelang bestehende Freundschaft beider Staaten, das gegenseitige Vertrauen und die enge Kooperation auf allen Ebenen in Gestalt von Konsultationen und persönlichen Begegnungen.
 

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