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Alles Neue macht die Ampel…? - NZI 1-2/2022

RA Dr. Rolf Leithaus, Köln
Wer dachte, dass nun wieder ein Neujahrseditorial zur zurückliegenden, aktuellen und zukünftigen Corona-Lage kommt, hat sich getäuscht. Zwar bleibt auch der Schriftleiter dieser Zeitschrift nicht unbeeindruckt von abnehmenden Intensivbetten und zunehmender Angst vor den Auswirkungen von politischen Antworten auf virologische Fragen. Aber es hilft ja nichts: Das Leben muss und wird auch jenseits des Pandemie- (oder Endemie-)Geschehens weiter gehen.
Dr. Rolf LeithausUnd wie wird es bei „uns“ weiter gehen? Während die GroKos der Vergangenheit die Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts stets prominent ansiedelten, bringt die Ampel den Wortbestandteil „insolv“ nur noch sage und schreibe fünfmal im Koalitionsvertrag unter, und das gleich dreimal im Zusammenhang mit natürlichen Personen und zweimal mit Staaten. Allein die Angleichung der EU-Rechtsordnungen im Bereich des materiellen Insolvenzrechts dürfte in Zukunft noch größeren Diskussions- und Gesetzgebungsbedarf auslösen, auch wenn dies noch weit entfernt zu sein scheint und eine Mehrzahl der Leser dieser Zeitschrift derzeit noch nicht schocken wird.
Das mag die eine oder der andere enttäuschend finden, sollte es aber nicht. Dem Vorsitzenden des VID Christoph Niering ist uneingeschränkt beizupflichten: Lasst das Insolvenz- und Sanierungsrecht, das in den letzten Jahren doch so einige Reformen und Neuerungen erfahren hat, sich doch mal wieder konsolidieren! Schließt vielleicht einige vorhandene Regelungslücken! Schafft Klarheit, wo diese fehlt! Aber ansonsten sollte der Gesetzgeber die Praxis mit der vorhandenen Rechtslage einmal klarkommen lassen und die Rolle eines Chefarztes übernehmen: beobachten.
Und es gibt ja noch so einiges zu entdecken in den immer noch nestwarmen Regelungen des StaRUG, welches so langsam auch in der Praxis ankommt und (Kennste den? Es gibt schon mehr Kommentare als Verfahren, nee, echt?!?) ja, nun auch Anwendungsbereiche außerhalb des Blätterwaldes zu finden scheint. Ermöglicht das Gesetz doch zB über die Regelungen in §§ 94 ff. StaRUG eine nach § 90 StRUG weitestgehend anfechtungsfeste Refinanzierung und Umschichtung von Sicherheiten nicht nur gegen einen Akkordstörer, sondern sogar einvernehmlich, unter Einbeziehung sämtlicher betroffener Gläubiger. Auf die weitere Entwicklung sind wir sehr gespannt.
Diese Entwicklung wird die NZI zukünftig noch aktueller, noch zeitgemäßer und daher auch noch digitaler verfolgen und in die Welt streuen. Bitte halten Sie sich daher fest: Der (gute) Vorsatz fürs neue Jahr: NZI goes Social Media! Zukünftig werden auch wir nicht mehr davor zurückschrecken, regelmäßig Inhalte und Aktualitäten zu posten, um damit den Algorithmen dieser Welt gehörig Beine zu machen. Der erste Post des Jahres ist dann aber doch noch dieser traditionelle: Redaktion, Verlag und Schriftleitung wünschen Ihnen allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2022!

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