Editorial 15/2026
Der Scheidungsverbund – Alles aus einer
Hand – oder alles auf einmal?
Am 1. Juli jährte sich nun zum 49. Mal das Inkrafttreten des ersten Reformgesetzes im Familienrecht und damit die Einführung des Scheidungsverbundverfahrens. In Anbetracht des anstehenden 50. Geburtstages stellt sich die Frage: Sollten wir feiern oder uns doch eher nach Alternativen umsehen?
Aus seinem historischen Kontext heraus lagen die Vorteile des im Jahr 1977 eingeführten Scheidungsverbunds zunächst auf der Hand. Der Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten sollte auch durch Bündelung aller Folgesachen in einem Verfahren erreicht werden. Wenn insbesondere der Versorgungsausgleich, der Unterhalt und die Güterrechtssache geregelt ist, kann die Scheidung erfolgen. Einen Anreiz, die Folgesachen im Verbund geltend zu machen, sollte auch durch die kostenrechtliche Regelung erfolgen. Denn im Vergleich zur isolierten Geltendmachung von Folgesachen führt insbesondere die Geltendmachung des Zugewinns im Scheidungsverbund zu geringeren Anwalts- und Gerichtskosten. Wegen der Verzinsungspflicht des Zugewinns kann die Kostenersparnis der Anwalts- und Gerichtskosten nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss sowohl für den Berechtigten als auch für den Verpflichteten mitberücksichtigt werden.
An dem Scheidungsverbund wurde auch nach der umfassenden Reform des Familienverfahrensrechts und der Einführung des FamFG im Jahr 2009 festgehalten. Die Verknüpfung der Folgesachen mit dem Scheidungsausspruch sorgt für eine beachtliche Ausdehnung der Verfahrensdauer. Eine Abtrennung ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 140 FamFG vorgesehen.
Der 50. Geburtstag des Familienrechtsreformgesetzes kann zum Anlass genommen werden, die Ziele die mit einem staatlichen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts verfolgt werden, zu definieren und im nächsten Schritt zu prüfen, ob der Scheidungsverbund dazu beiträgt, die Ziele zu erreichen. Ich wünsche mir zum 50. Geburtstag des Familienrechtsreformgesetzes eine Diskussion darüber, die sich mit der aktuellen Verfahrensrealität durch den Scheidungsverbund in seiner jetzigen Gestalt auseinandersetzt. Ein runder Geburtstag ist jedenfalls immer ein guter Anlass zum Reflektieren!
Ihre
Elisabeth Unger