AKTUELL 17/2024
Nachrichten
Geburtenrate weiter rückläufig
Im Jahr 2023 kamen in Deutschland 692.989 Kinder zur Welt. Das waren 45 830 oder 6 % Neugeborene weniger als im Jahr 2022 (738.819 Neugeborene). Weniger Kinder als im Jahr 2023 waren in Deutschland zuletzt 2013 geboren worden (682.069). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 17.7.2024 (Nr. 274) weiter mitteilte, sank die häufig auch als Geburtenrate bezeichnete zusammengefasste Geburtenziffer 2023 gegenüber dem Vorjahr um 7 % von 1,46 auf 1,35 Kinder je Frau. Bereits 2022 war die Geburtenziffer im Vorjahresvergleich um 8 % gesunken. Damit verstärkte sich der bereits seit 2017 zu beobachtende und nur im Jahr 2021 im Kontext der Corona-Pandemie unterbrochene Rückgang der Kinderzahl je Frau in den vergangenen beiden Jahren deutlich. Zuvor war die Geburtenziffer von 2011 bis 2016 infolge verbesserter Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern und der Zuwanderung von 1,39 auf 1,59 gestiegen. Besonders stark nahm sie in den nördlichen und östlichen Bundesländern, darunter in Sachsen (-10 %), Mecklenburg-Vorpommern (-9 %) und Brandenburg (-8 %), sowie in Schleswig-Holstein (-8 %) ab. Im Saarland war der Rückgang mit -1 % am schwächsten. Die höchste Geburtenziffer mit 1,46 Kindern je Frau verzeichnete Bremen. Am niedrigsten war die Geburtenhäufigkeit in Berlin mit 1,17 Kindern je Frau.
Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 sowohl bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit um 7 % gegenüber dem Vorjahr, allerdings ausgehend von unterschiedlichen Niveaus: So sank die Geburtenziffer bei deutschen Frauen von 1,36 auf 1,26 und bei Ausländerinnen von 1,88 auf 1,74 Kinder je Frau.
Mütter waren im Jahr 2023 bei einer Geburt – unabhängig davon, ob es die Geburt des ersten Kindes oder eines weiteren Kindes war – im Durchschnitt 31,7 Jahre und Väter 34,7 Jahre alt. Damit nahm das Alter der Mütter bei Geburt im Vergleich zu 2021 (31,8 Jahre) leicht ab, während das Alter der Väter konstant blieb. Zuvor war das Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt mit Ausnahme einer Stagnation in den Jahren von 2014 bis 2016 kontinuierlich gestiegen. Zwischen 1991 und 2023 nahm es bei Müttern um 3,9 Jahre (1991: 27,9 Jahre) und bei Vätern um 3,7 Jahre zu (1991: 31,0 Jahre). Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes sank sogar leicht von 30,5 Jahren im Jahr 2021 auf 30,3 Jahre im Jahr 2023. Auch die Väter sind beim ersten Kind der Mutter etwas jünger geworden: Zwischen 2021 und 2023 sank bei ihnen das Durchschnittsalter von 33,3 auf 33,2 Jahre.
Vergleichbare internationale Angaben zur Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer im Jahr 2023 liegen derzeit noch nicht vor. Die Angaben der Europäischen Statistikbehörde Eurostat bis zum Jahr 2022 zeigen jedoch, dass die Geburtenziffern in den meisten Staaten der Europäischen Union (EU) teilweise deutlich im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2020, aber auch zum Vor-Corona-Jahr 2019 gesunken sind. Einen besonders starken Rückgang von 10 % und mehr im Vergleich zu 2021 verzeichneten im Jahr 2022 die EU-Staaten Estland, Irland, Tschechien, Dänemark und Finnland. Deutlich schwächer als in Deutschland (-8 %) sanken die Geburtenziffern in Italien und Zypern (-1 %) sowie in Frankreich, Spanien, Polen, Ungarn und Kroatien (jeweils -3 %). Ein Anstieg wurde 2022 in der EU nur in Portugal (+6 %) und Bulgarien (+4 %) registriert.
Mehr Unabhängigkeit für die Justiz
In einer Stellungnahme hat die Neue Richtervereinigung (NRV) den Vorstoß von BMJ und Koalition begrüßt, die Resilienz des BVerfG abzusichern. Sie forderte aber auch mehr Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive. Das solle durch eine eigenständige Administration und eine demokratische Binnenstruktur erreicht werden.
Eine stärkere Sicherung des BVerfG sei richtig und wichtig, heißt es in einer Presserklärung der Neuen Richtervereinigung in Berlin. Sie begrüßte daher die Einigung zwischen BMJ und den Koalitionsparteien auf eine Änderung des Grundgesetzes. Sie begrüßte daher die in dieser Woche bekannt gewordenen Änderungsplanungen.
Das reiche aber nicht aus, so die NRV. Bis ein Fall bis vor BVerfG komme, müsse bei der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich der gerichtliche Instanzenzug ausgeschöpft werden. Die überwiegende Zahl der Verfahren ende unterhalb der Ebene des Bundesverfassungsgerichts. Daher müsse dringend auch die Justiz unterhalb des Bundesverfassungsgerichts vor politischem Einfluss geschützt werden, so die Forderung des Richterinnen- und Richter-Verbands. Bislang sei die Justiz in vielfältiger Hinsicht abhängig von der Exekutive in Gestalt der Justizministerinnen und Justizministern, heißt es in dem Statement weiter. Bei der Einstellung und Beförderung der Richterinnen und Richter seien die Justizministerien maßgeblich beteiligt und könnten auf diesem Weg Einfluss nehmen. Auch genieße die Justiz in Deutschland nicht die ihr als dritte Gewalt gebührende Eigenständigkeit.
Der Verband fordert deshalb Neuerungen, die für mehr Unabhängigkeit der Justiz sorgen sollen. Insbesondere, so heißt es in der Stellungnahme, eine selbstständige und direkte administrative Verantwortung gegenüber den Parlamenten zu etablieren, verbunden mit einer demokratischen Binnenstruktur. Die aktuelle Justizstruktur stamme größtenteils noch aus der Kaiserzeit und habe bereits während der NS-Zeit sowie bei dessen Aufarbeitung massiv versagt, heißt es in dem Statement. In den meisten Staaten der Europäischen Union bestünde keine Abhängigkeit der Justiz von der Exekutive. Auch Deutschland sollte im Hinblick auf seine Justizstruktur endlich aus der Geschichte lernen, schreiben die Richterinnen und Richter.
Die Neue Richtervereinigung ist – neben dem Deutschen Richterbund – ebenfalls ein Interessenverband von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland.