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NZFam - Neue Zeitschrift für Familienrecht

Aktuell 17/2025

Nachrichten

Weniger Inobhutnahme

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2024 rund 69.500 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Das waren gut 5.100 Minderjährige weniger als im Jahr zuvor (-7 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 28.7.2025 weiter mitteilte, ist damit die Zahl der Schutzmaßnahmen erstmals wieder zurückgegangen, nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge angestiegen war.

Zurückzuführen ist der Rückgang auf die Entwicklung der Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland: Deren Zahl ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr um rund 8.500 Fälle gesunken (-22 %). Gleichzeitig stieg die Fallzahl aber durch dringende Kindeswohlgefährdungen um knapp 2.600 Fälle (+10 %) und durch Selbstmeldungen von betroffenen Jungen oder Mädchen um rund 850 Fälle an (+10 %).

Trotz ihres Rückgangs wurden 2024 die meisten Schutzmaßnahmen (44 %) aufgrund von unbegleiteten Einreisen durchgeführt. Dazu zählten vorläufige Inobhutnahmen (24 %), die direkt nach der Einreise eingeleitet wurden, und reguläre Inobhutnahmen (20 %), die in der Regel – nach einer bundesweiten Verteilung der Betroffenen – daran anschließen. Weitere 42 % der Schutzmaßnahmen erfolgten wegen dringender Kindeswohlgefährdungen und 13 % aufgrund von Selbstmeldungen, also weil Kinder oder Jugendliche aus eigenem Antrieb Hilfe beim Jugendamt gesucht hatten.

Neben der unbegleiteten Einreise (44 %) zählten 2024 zu den häufigsten Anlässen für eine Schutzmaßnahme: Überforderungen der Eltern (25 %), Vernachlässigungen (12 %), körperliche Misshandlungen (11 %) und psychische Misshandlungen (8 %). 

Während im Vergleich zu 2023 vor allem unbegleitete Einreisen an Bedeutung verloren haben, sind die Nennungen bei 9 von insgesamt 13 möglichen Anlässen gestiegen: Am größten war das Plus bei körperlichen Misshandlungen (+1.026 Nennungen) und Vernachlässigungen (+939 Nennungen). Deutlich zugenommen haben auch Überforderungen der Eltern (+896 Nennungen) und psychische Misshandlungen (+843 Nennungen). Bei den Anlässen waren Mehrfachnennungen möglich.

Während der Schutzmaßnahme wurden gut drei Viertel (77 %) der Betroffenen in einer Einrichtung und knapp ein Viertel bei einer geeigneten Person oder in einer betreuten Wohnform untergebracht. Dabei konnte zwar knapp jeder dritte Fall (30 %) in weniger als einer Woche beendet werden, jeder fünfte Fall (21 %) dauerte allerdings drei Monate oder länger. Im Schnitt endete eine Inobhutnahme nach 62 Tagen – also gut zwei Monaten. Vergleichsweise schnell beendet werden konnten zum Beispiel Schutzmaßnahmen aufgrund von Selbstmeldungen der betroffenen Jungen oder Mädchen: 2024 dauerten sie im Schnitt 36 Tage. Höher war der Klärungs- und Hilfebedarf offenbar bei dringenden Kindeswohlgefährdungen. In diesen Fällen endete die Inobhutnahme im Schnitt erst nach 57 Tagen. Am längsten dauerten die Maßnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland: Mit durchschnittlich 74 Tagen waren sie gut doppelt so lang wie bei den Selbstmeldungen (36 Tage).

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die durchschnittliche Dauer der Schutzmaßnahmen um 12 Tage - also knapp 2 Wochen an. Das Plus betrifft sowohl Selbstmeldungen (+4 Tage) als auch Fälle von dringender Kindeswohlgefährdung (+3 Tage). Am höchsten fiel der Zuwachs aber bei den Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus: Mit 23 Tagen lag er fast zweimal über dem Durchschnitt (12 Tage).

Im Anschluss an die Inobhutnahme kehrte etwa ein Viertel (24 %) der Minderjährigen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. Weitere 45 % der Kinder oder Jugendlichen wurden nach der Schutzmaßnahme an einem neuen Ort untergebracht, und zwar am häufigsten in einem Heim, einer betreuten Wohngruppe oder einer anderen Einrichtung.

In jeweils etwa jedem zehnten Fall wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen (9 %) oder beendeten die Inobhutnahme selbst (13 %), teils auch, indem sie aus der Maßnahme ausrissen. In weiteren 9 % der Fälle wurde die Inobhutnahme anderweitig beendet. Diese Angaben zum Maßnahmen-Ende beziehen sich nur auf reguläre Inobhutnahmen (ohne vorläufige Inobhutnahmen).


Entfernung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Das Bundeskabinett hat am 18.6.2025 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Bericht zu den im Jahr 2024 erfolgten Löschung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet beschlossen. Wesentlicher Gegenstand des Berichts ist die statistische Auswertung der Löschbemühungen für das Jahr 2024. Der Bericht bezieht sich auf kinderpornografischen Inhalt im Sinne des § 184b StGB. Seit 2011 wird das Prinzip „Löschen statt Sperren“ verfolgt. Nach diesem Ansatz wird der Zugriff auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet nicht mehr wie zuvor durch Sperren beschränkt, sondern die Inhalte werden von den Servern gelöscht und sind somit online nicht mehr verfügbar. Die Beschwerdestellen nehmen Hinweise auf kinderpornografische Inhalte entgegen, prüfen diese auf ihre strafrechtliche Relevanz und leiten die berechtigten Hinweise an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter.

Im Vergleich zum Vorjahr konnte durch die effektive Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Meldestellen und inländischen Hosting-Providern die schnelle Löschung erneut auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden. 

Dadurch sei verhindert worden, dass Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder weiterverbreitet werden. Bei Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte auf Internetseiten, die im Inland gehostet sind, wurden innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten Inhalte von den Hosting-Anbietern gelöscht (99 %). Über die Hälfte (55,98 %) der Inhalte wurden sogar bereits binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht. Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich. Hier waren 38,7 % der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht; nach vier Wochen betrug die Löschquote 84,17 %. Inhalte, die trotz aller Maßnahmen nicht gelöscht werden konnten, wurden der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zur Durchführung eines Indizierungsverfahrens zugeleitet.

 

 

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