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25. NZA-Jahrestagung am 15./16.10.2026


25 Jahre Rechtsprechung, Reformen, Realität


Seit einem Vierteljahrhundert ist die NZA-Jahrestagung der zentrale Treffpunkt für alle, die das Arbeitsrecht prägen, anwenden und weiterentwickeln. Zum 25-jährigen Jubiläum der NZA-Jahrestagung laden wir Sie herzlich ein zu einer inspirierenden Reise durch 25 Jahre arbeitsrechtlicher Meilensteine – und einem richtungsweisenden Blick auf die Themen, die die Zukunft bestimmen werden.

Renommierte Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Unternehmenspraxis analysieren die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, ordnen prägende Reformen ein und diskutieren die Fragestellungen, die die Praxis heute und morgen bewegen – von der Schuldrechtsmodernisierung über Gleichbehandlungkirchliches Arbeitsrecht, Massenentlassung, Entgeltfortzahlung und Betriebsverfassungsrecht bis hin zu den wegweisenden Entscheidungen von EuGH und BAG.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

 

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NZA Nachrichten

 

Anspruch auf Altersteilzeit bei Überlastquote

BAG
Im Alter etwas kürzer zu treten, wird zunehmend beliebter. Trotzdem hat man keinen Anspruch darauf, wenn eine Überlastquote vereinbart ist und diese bereits erfüllt ist. Das BAG legte nun einen entsprechenden Haustarifvertrag aus.

Ein Mann arbeitete in der Lebensmittelindustrie und organisierte sich gewerkschaftlich. Das Unternehmen schloss mit der NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) einen „Altersteilzeit-Haustarifvertrag“ (ATZ-HTV). Danach haben Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf den Abschluss eines Altersteilzeitvertrags. Allerdings ist dieser Abschluss ausgeschlossen, wenn 2,5 % oder mehr Arbeitnehmer des Betriebs bereits einen solchen Altersteilzeitvertrag besitzen (Überlastquote). Der Kläger beantragte, in Teilzeit zu gehen, was von seinem Arbeitgeber mit Hinweis auf die bestehende Überlastquote ablehnte. In erster Instanz war er noch erfolgreich, danach verließ ihn das Glück. Auch das BAG wies die Klage ab.

Die Erfurter Richterinnen und Richter erklärten, dass er keinen Anspruch auf den begehrten Vertragsabschluss hat. Sie bejahten die Erfüllung der Überlastquote. Entgegen der Ansicht des Klägers berechnet sich die Quote nicht allein aus den Arbeitnehmern, die in der NGG sind, sondern aus der gesamten Belegschaft. Es spielt dem BAG zufolge keine Rolle, ob die Arbeitnehmer in der NGG organisiert sind und damit den Haustarifvertrag geschlossen haben oder nicht. Das ergebe die Auslegung des Tarifvertrags (Urteil vom 25.8.2026 – 9 AZR 162/25).

Pressemitteilung Nr. 28/2026 vom 25.8.2026 (RW)

Lesen Sie weiter in der NZA:

LAG Rheinland-Pfalz, Überforderungsschutz bei Altersteilzeit, NZA-RR 2025, 668

BAG, Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags, NZA 2012, 218

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