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25. NZA-Jahrestagung am 15./16.10.2026


25 Jahre Rechtsprechung, Reformen, Realität


Seit einem Vierteljahrhundert ist die NZA-Jahrestagung der zentrale Treffpunkt für alle, die das Arbeitsrecht prägen, anwenden und weiterentwickeln. Zum 25-jährigen Jubiläum der NZA-Jahrestagung laden wir Sie herzlich ein zu einer inspirierenden Reise durch 25 Jahre arbeitsrechtlicher Meilensteine – und einem richtungsweisenden Blick auf die Themen, die die Zukunft bestimmen werden.

Renommierte Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Unternehmenspraxis analysieren die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, ordnen prägende Reformen ein und diskutieren die Fragestellungen, die die Praxis heute und morgen bewegen – von der Schuldrechtsmodernisierung über Gleichbehandlungkirchliches Arbeitsrecht, Massenentlassung, Entgeltfortzahlung und Betriebsverfassungsrecht bis hin zu den wegweisenden Entscheidungen von EuGH und BAG.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

 

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NZA Nachrichten

 

Gleiches Geld für gleiche Arbeit?

LAG Baden-Württemberg
Eine Managerin von Daimler Truck erzielte in ihrer Entgeltklage einen großen Erfolg. Sie erhält rund 210.000 Euro Nachzahlung für die Jahre 2018-2022. Dem LAG Baden-Württemberg zufolge wurde sie geringer bezahlt als ihre männlichen Kollegen.

Eine Managerin forderte von ihrem Arbeitgeber rückwirkend die finanzielle Gleichstellung mit einer bestimmten männlichen Vergleichsperson. Nur hilfsweise verlangte die die Differenz zum Medianentgelts der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben betrieblichen Hierarchieebene. Der herangezogene Kollege verdiente deutlich mehr als das Medianentgelt der männlichen Kollegen. Sie bezog sich dabei auf das Entgelttransparenz-Dashboard im Intranet ihres Arbeitgebers.

Das LAG Stuttgart wies den Hauptantrag ab, weil es dem Arbeitgeber gelungen war, die Vermutung, der herangezogene Kollege bekomme mehr Gehalt als sie, weil er männlich ist, zu widerlegen. Vielmehr ergebe die Gesamtschau, dass seine Vergütung auf seiner längeren Tätigkeitszeit auf der Hierarchieebene beruht. Dafür spreche auch die Lohndifferenz zur männlichen Vergleichsgruppe.

Die Stuttgarter Richterinnen und Richter sprachen der Managerin aber die Lohndifferenz zum Mediangehalt der männlichen Vergleichsgruppe derselben Hierarchieebene zu. Hier gelang es dem Unternehmen nicht, die Vermutung der geschlechtsbedingten Benachteiligung um 210.000 Euro in vier Jahren zu widerlegen. Die Revision hat das LAG nicht zugelassen (Urteil vom 18.8.2026 – 2 Sa 14/24).

Lesen Sie weiter in der NZA:

Bergwitz, Entgelttransparenzrichtlinie und Besitzstandswahrung, NZA 2025, 1296

Sagan, Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit in der aktuellen Rechtsprechung des BAG, NZA 2025, 1034

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