CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NZADirekt & NZA-App


NZADirekt: Die Datenbank zum NZA-Abonnement in beck-online - Jetzt neu: NZA-App für alle mobilen iOS- und Android-Geräte


Mit der Online-Freischaltung von NZADirekt für einen Nutzer profitieren Sie sofort + gratis von allen tagesaktuellen Inhalten:

  • Online-Archiv der NZA seit 1984,
  • Aufsätze und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der NJOZ - Neue Juristische Online-Zeitschrift,
  • die in der NZA häufig zitierten Normen.

Inklusive: Die neue NZA-App

  • Für alle mobilen iOS- und Android-Geräte.
  • Die aktuellsten 6 Hefte als PDF, 12 Hefte im HTML-Format.
  • Such-, Verlaufs-, Lesezeichen- und Notizfunktion.
  • Verlinkung zu beck-online.

Details zur Freischaltung von NZADirekt und NZA-App finden Sie hier.

Sie finden Ihre Freischaltnummer nicht mehr? E-Mail: beck-online  (Bitte unter Angabe von Vor- und Nachname sowie der Abonummer auf dem NZA-Adressaufkleber).

Noch kein NZA-Abonnent? Testen Sie jetzt das NZA-Abo kostenlos!

 

NZA-Newsletter

NZA-Newsletter: Das aktuelle Heft im Überblick per E-Mail

 

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NZA-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich zum Erscheinungstermin über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

 


NZA Nachrichten & Podcast


Die NZA-Nachrichten können Sie bequem als RSS-Feed abonnieren und so auf Ihr Mobiltelefon laden oder in einem Feed-Reader lesen (z. B. dem Google Reader). So erhalten Sie stets einen aktuellen Überblick darüber, was es in Gesetzgebung und Rechtsprechung Neues gibt. Schneller kann Recht nicht sein! Die Nachrichten finden Sie auf dieser Seite oder durch Klick auf das RSS-Symbol.

Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.

NZA Nachrichten

 

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führt nicht immer zur unwirksamen Kündigung

BAG
Ein geringfügiger Fehler bei der Massenentlassungsanzeige steht einer Kündigung des Arbeitnehmers nicht entgegen. Das BAG stellt auf den Zweck der Massenentlassungsrichtlinie ab.

Eine Maschinenbaufirma ging im November 2024 in die Insolvenz. Der Insolvenzverwalter plante, das Unternehmen zu schließen und alle Arbeitnehmer zu entlassen. Er unterrichtete den Betriebsrat und schloss einen Interessenausgleich. Anschließend erstattete er die Massenentlassungsanzeige und kündigte nach deren Eingang bei der Agentur für Arbeit allen Arbeitnehmern. Einer der Betroffenen, ein Maschinenbauer, erhob Kündigungsschutzklage. Er berief sich darauf, dass der Insolvenzverwalter dem Betriebsrat und auch der Agentur für Arbeit gegenüber angegeben hatte, 34 Arbeitnehmern zu kündigen, obwohl er tatsächlich nur 31 oder 32 Kündigungen vorgenommen hatte. Vor dem Arbeitsgericht hatte er noch Erfolg, anders aber in den weiteren Instanzen.

Das BAG erklärte das Arbeitsverhältnis für beendet, weil die Kündigung trotz des Fehlers wirksam geworden ist. Der Zweck der Anzeige einer Massenanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit sei es, der Behörde zu ermöglichen, innerhalb kurzer Zeit Lösungen für die Arbeitnehmer zu entwickeln, die von der Schließung des Betriebs betroffen sind. Ob das Unternehmen nun 31 oder 34 Leute entlässt, spielt da den Erfurter Richterinnen und Richtern keine Rolle, denn die Arbeitsverwaltung kann sich dennoch auf deren Vermittlung einstellen und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen prüfen. Der Fehler in der Anzeige steht dem Zweck des Anzeigeverfahrens also nicht entgegen und genügt damit den Vorgaben der Massenentlassungsrichtlinie (MERL) (Urteil vom 25.6.2026 – 6 AZR 7/26).

Pressemitteilung Nr. 26/26 vom 25.6.2026 (RW)

Lesen Sie weiter in der NZA:

BAG, Unwirksamkeit der Kündigung bei fehlender Massenentlassungsanzeige – Umsetzung des EuGH-Urteils Tomann, NZA 2026, 672

Anzeigen:

NZA Banner
ArbeitsR PLUS Banner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü