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NZA Nachrichten

 

Betriebsratswahl bei Fraport wird abgebrochen

LAG Hessen
Der Ge­werk­schafts­streit zwi­schen Verdi und Komba beim Frank­fur­ter Flug­ha­fen­be­trei­ber Fra­port fin­det einen neuen Hö­he­punkt. Die be­reits be­gon­ne­ne Wahl des Be­triebs­rats muss ab­ge­bro­chen wer­den.

Das LAG Hessen hat die bereits laufende Betriebsratswahl beim Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport gestoppt (Beschluss vom 04.11.2025 - 16 TaBVGa 118/25). Grund für die einstweilige Verfügung sind Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl. Die Abstimmung hatte nach Angaben des Wahlvorstands bereits am Dienstagmorgen begonnen. Der Zeitpunkt einer erneuten Wahl steht noch nicht fest, sie dürfte aber wegen neuer Fristen frühestens in sechs Wochen stattfinden.

Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Konflikt zwischen den Gewerkschaften Verdi und Komba, die um die Vorherrschaft in dem Gremium kämpfen. Der gemeinsame Betriebsrat soll die mehr als 13.000 Beschäftigten der Fraport AG, der Bodenverkehrsdienste-Tochter Fraport Ground Services und der FRA-Vorfeldkontrolle vertreten. Die DGB-Gewerkschaft Verdi ist traditionell stark bei der Fraport, während die Komba ihre Anhänger eher bei den Vorfeldarbeitern hat.

Die ersten gemeinschaftlichen Betriebsratswahlen hatten für die einstige Mehrheitsgewerkschaft Verdi im vergangenen Jahr in einem Desaster geendet. Sie stellte von 39 Betriebsräten nur noch 4 Personen, während Komba 31 Mandate erhielt. Im Nachgang hagelte es Strafanzeigen und Vorwürfe der Wahlmanipulation, zu denen es noch laufende Ermittlungen gibt. Dieser Betriebsrat ist zwar zurückgetreten, aber weiterhin geschäftsführend im Amt.

Bei der neuerlichen Wahl hatte nun der von Komba beherrschte Wahlvorstand eine Liste mit Verdi-Leuten vollständig von der Wahl ausgeschlossen. Dagegen hat Verdi erfolgreich geklagt, die Liste wurde aber entgegen einer Weisung des LAG nicht mehr rechtzeitig in die Wahlunterlagen aufgenommen. Weil dies nicht geschehen ist, muss die laufende Wahl nun abgebrochen und eine neue Abstimmung organisiert werden (Beschluss vom 04.11.2025 - 16 TaBVGa 118/25).

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