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NZA Jahrestagung 2023

24. NZA-Jahrestagung am 9./10. Oktober 2025 in Frankfurt a. M.

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NZA Nachrichten

Chefarzt unterliegt mit Klage gegen Abtreibungsverbot

ArbG Hamm
Ein Gy­nä­ko­lo­ge will ein Ab­trei­bungs­ver­bot des ka­tho­li­schen Kli­nik­trä­gers nicht hin­neh­men und klagt gegen eine Dienst­an­wei­sung. Vor dem ArbG Hamm schei­tert der Arzt. Er will wei­ter kämp­fen.

Es ist eine Niederlage für den Kläger, doch für Mediziner Joachim Volz ist "der letzte Satz noch nicht gesprochen." Im Streit um ein Abtreibungsverbot ist der Chefarzt des Klinikums Lippstadt mit seiner Klage gegen den katholischen Träger gescheitert. Das ArbG Hamm (Urteil vom 08.08.2025 - 2 Ca 182/25) entschied am Freitag in dem aufsehenerregenden Fall, dass seine Klage gegen eine Dienstanweisung des fusionierten "Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus" abgewiesen werde.

Eine Begründung gab es zunächst nicht. Nur den einen Satz von Richter Klaus Griese: Der Arbeitgeber ist nach Auffassung des Gerichts "zu beiden Maßnahmen berechtigt". Genaueres werde schriftlich erfolgen. In einer kurzen Pressemitteilung hieß es im Anschluss, dass Krankenhaus sei berechtigt gewesen, "im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen".

Der Streitfall in der Verhandlung

Gynäkologe Volz (67) hatte in seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das war ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025 untersagt worden - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme erlaubt, wenn "Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind".

Die Klinik-Dienstanweisung mit Abtreibungsverbot umfasst ebenfalls die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner rund 50 Kilometer entfernten Bielefelder Privatpraxis. Auch hierauf bezogen wurde die Klage des Gynäkologen nun abgewiesen.

In der Verhandlung wies der Richter darauf hin, dass medizinisch indizierte Abbrüche im Klinikum nicht kategorisch verboten seien, sondern in Teilen auch weiterhin erlaubt. Eine Ausnahme bilde die Situation, "dass Leib und Leben der Mutter beziehungsweise des ungeborenen Kindes akut bedroht sind, und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte." Diese Ausnahmen müssten dann begründend dokumentiert und der Geschäftsführung bekanntgegeben werden.

Die Argumentation des Klinikums und des Klägers

Der Geschäftsführer des Klinikums, Hauke Schild, sagt, ein Arbeitgeber dürfe bestimmen, was in seinem Unternehmen gemacht werde und was nicht. "Das ist unternehmerische Freiheit." Der Rechtsvertreter des Klägers, Till Müller-Heidelberg, argumentierte hingegen, eine Klinikleitung könne Dienstanweisungen erteilen, diese umfassten aber nicht den ärztlichen Bereich - also Diagnostik und Therapie.

Der Chefarzt meint, das Verbot des katholischen Trägers ignoriere das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und das Gesetz, das einen solchen Eingriff in bestimmten Fällen erlaube. Ein Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Beratung ist laut StGB nicht strafbar. Eine medizinisch indizierte Abtreibung - bei massiven Fehlbildungen des Fötus, nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren - ist erlaubt.

Im Gerichtssaal sagte Volz, die neue Klinikleitung habe ihm selbst bei schwersten Schädigungen - etwa einem ungeborenen Kind ohne Schädeldecke - keinen Spielraum gelassen. Auch in solchen Fällen dürfe er keinen Abbruch vornehmen. Eine Frau müsse in schweren Notsituationen aber die Freiheit haben, selbst zu entscheiden.

Ein schwieriger Fall, aber kein Einzelfall?

Bei einer Demo mit dem Titel "Stoppt das katholische Abtreibungsverbot" kurz vor der Gerichtsverhandlung sagte Volz der Deutschen Presse-Agentur, er sehe diese Auseinandersetzung um das Klinikum Lippstadt nicht als Einzelfall. Überall, wo im Rahmen von politisch gewollten Klinikfusionen demnächst katholische Träger mitmischten, sei zu befürchten, dass diese Hilfen strukturell nicht mehr angeboten würden. Er sei in Sorge, dass sich auch der Umgang ändern werde, Frauen an den Rand gedrängt, stigmatisiert würden und am Ende für Abbrüche ins Ausland gehen müssten.

Laut Polizei beteiligten sich rund 2.000 Menschen an einem Demozug, der auch am Klinikum vorbeizog. Auf Transparenten war zu lesen "Himmel Hölle Heuchelei! Kirche, lass die Frauen frei" oder "Hilfe und Selbstbestimmung anstatt Bestrafung". Im Aufruf zu dem Protest betonte Volz: "Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord. Somit wären mein Team und ich "Mörder".

Die Organisatorin der Demo, Sarah Gonschorek (Grüne), sagte der dpa, sie empfinde das Verbot als eine große Ungerechtigkeit gegenüber den betroffenen Frauen. Auch aus Bund und Land NRW waren Politikerinnen gekommen, darunter die Grünen-Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann.

Eine Petition, die der Mediziner zudem am 1. Juli unter dem Titel "Ich bin Arzt - meine Hilfe ist keine Sünde!" gestartet hatte, ist bisher von gut 232.000 Menschen unterschrieben worden. Bei dem Demomarsch stoppte Volz vor dem Klinikum und hielt eine Tafel hoch, auf die er die Zahl 231.470 eintrug - die aktuelle Unterschriftenzahl. Das sei "überwältigend".

Der Rechtsstreit dürfte weitergehen

Eine Kündigung sei für ihn keine Option, hatte Volz vor der Verhandlung auf dpa-Anfrage gesagt. Seine Hilfe als Arzt sei "ein Gebot der Menschlichkeit". Ein Gütetermin vor Gericht war im Frühjahr gescheitert. Nach der Entscheidung sagte er auf die Frage, ob er die nächste gerichtliche Instanz anstrebe, das sei "fast sicher". Er müsse aber erst die Begründung genau prüfen und mit seinen Rechtsvertretern beraten.

Kurz vor der Verhandlung hatte er betont: "Ich bin fest überzeugt, dass Vernunft und Menschlichkeit gewinnen werden. Wenn es heute nun nicht sein sollte, dann haben wir einen langen Atem."

 

Aus der Datenbank beck-online

Suerbaum, Berufsfreiheit und rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch, NJW 2000, 849

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