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NZA Nachrichten

Schwarzarbeit: BMF will Kontrollbehörde stärken

BMF
Die Fi­nanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit ist viel­leicht kein zahn­lo­ser Tiger, aber doch nicht so schlag­kräf­tig, wie man sie gerne sähe. Das will das Fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nun än­dern und prä­sen­tiert einen Ent­wurf, um die Be­hör­de auf die Höhe der Zeit zu brin­gen.

Schwarzarbeit ist ein enormes volkswirtschaftliches Problem. Nicht nur zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Steuern auf ihr Einkommen, sie entrichten auch - wie die Unternehmen - keine Leistungen in die Sozialkassen. Das schadet nicht nur dem Sozialsystem und dem Haushalt, es ist auch unfair gegenüber Mitmenschen und Mitbewerbern, die sich an die Regeln eines geordneten Wettbewerbs und Arbeitsmarkts halten.

Aus diesem Grund ist bei der Zollverwaltung die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) angesiedelt, die eben jene illegalen Beschäftigungsverhältnisse aufspüren und verfolgen soll. Doch damit, wie die Behörde funktioniert, ist man im Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht ganz zufrieden und will sie nun mit einem Gesetz effizienter und durchschlagskräftiger machen. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung" soll der "Weg der FKS hin zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde fortentwickelt werden, um die Aufgabenwahrnehmung der FKS im Sinne einer qualitativen Verdichtung zielgerichteter, moderner, digitaler und schlagkräftiger auszurichten", heißt es im Referentenentwurf des Ministeriums.

Das Gesetz soll der FKS einen verbesserten automatisierten Datenabgleich ermöglichen und sie so in die Lage versetzen, große Datenmengen systematisch auszuwerten. Wo sie Risikobereiche identifiziert, sollen die Kontrollen intensiver und umfangreicher werden. Rechtstreue Unternehmen, betont das BMF, könnten indes mit weniger Prüfungen rechnen. Indem sie sich stärker auf besonders risikobehaftete Bereiche konzentriert, soll die FKS ihre Ressourcen zudem gezielter zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität einsetzen, wo die größten Schäden für die Volkswirtschaft verursacht werden. Durch eine bessere Hinweis- und Informationsverdichtung der FKS sollen die Prüfungen künftig effizienter werden und mit der geplanten Einführung eines operativen Informations- und Datenanalysesystems die Beanstandungsquoten gar verdoppelt werden. 

Mehr Befugnisse, mehr Informationsaustausch

Mit dem Informations- und Datenanalysesystem soll die FKS vor allem Verstößen wegen Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB besser auf den Grund gehen können. Diese machen nach BMF-Angaben einen großen Teil der von der FKS aufgedeckten Gesamtschadenssumme durch Schwarzarbeit aus. In Berlin geht man davon aus, dass man so die aufgedeckte Gesamtschadenssumme deutlich steigern kann. Indem man die Sozialversicherungsschäden aufdecke, schaffe man zudem die Grundlage, um ausstehende Beiträge nachfordern zu können, heißt es im Entwurf. Davon verspricht man sich zusätzliche Einnahmen für den klammen Sozialversicherungshaushalt.

Die FKS soll auch moderner und digitaler arbeiten. Personenbefragungen und Prüfungen von Geschäftsunterlagen sollen digital ablaufen können, außerdem soll die Behörde weitere Befugnisse zur digitalen Identitätsüberprüfung bekommen, ohne hierfür andere Behörden um Amtshilfe bitten zu müssen. Durch die geplante Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund soll die Behörde zudem stärker in den Informationsaustausch mit den Polizeibehörden und den weiteren Verbundteilnehmern eingebunden werden.

Zugleich will das BMF "die Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbesser(n)" und die Befugnisse der Zollverwaltung zur selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren erweitern. Strafprozesse im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung würden damit künftig noch effektiver und praxistauglicher, ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden, meint das Ministerium.

 

Aus der Datenbank beck-online

Bülte, Ne bis in idem bei Schwarzarbeit und Nettolohnbarauszahlungen: Zum Strafklageverbrauch bei Nichtabführen von Sozialversicherungsabgaben nach Einstellung des Steuerstrafverfahrens, NZWiSt 2017, 49

Spatscheck, Schwarzarbeit auf dem Bau, NZBau 2007, 673

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