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NZA Jahrestagung 2023

23. NZA-Jahrestagung am 24./25. Oktober 2024 in Frankfurt a. M.

Arbeitsrecht zwischen (Über-) Regulierung und Aufbruch

 

Die NZA-Jahrestagung bietet die wichtigsten Updates zu den Klassikern: Urlaubsrecht, Arbeitnehmerbegriff, mobile Arbeit und Vergütung. Hinzu kommen neue Einblicke in den rechtlichen und praktischen Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie ein umfassender Überblick über Betriebsänderungen. Im Fokus stehen zudem aktuelle Herausforderungen wie Lieferketten-Compliance, Künstliche Intelligenz und Cybercrime. Ob vor Ort oder via Live-Stream bietet die Tagung die ideale Gelegenheit, sich mit Experten aus Rechtsprechung, Wissenschaft, Unternehmen und Anwaltschaft zu vernetzen und auszutauschen.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

 

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NZA Nachrichten

Fristlose Kündigung: Mainz 05 verliert gegen El Ghazi

ArbG Mainz
Das ArbG Mainz hat die frist­lo­se Kün­di­gung, die Fuß­ball-Bun­des­li­gist FSV Mainz 05 gegen sei­nen Profi Anwar El Ghazi wegen eines pro­pa­läs­ti­nen­si­schen In­sta­gram-Posts aus­ge­spro­chen hatte, für un­wirk­sam er­klärt. Die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin Bet­ti­na Chaudhry sah keine Pflicht­ver­let­zung, die eine frist­lo­se Kün­di­gung nötig macht.

Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.

Dieser Post wurde allerdings für die Legitimität der fristlosen Kündigung nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds gibt, die der Verein versäumt hatte. Bei der jetzigen Entscheidung ging es stattdessen um einen Social-Media Post von El Ghazi am 1. November, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme.

Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte Chaudhry. Damit handle es sich nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine fristlose Kündigung nötig mache. El Ghazi stehen etwa 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. Er sei zudem wieder als Lizenzspieler zu beschäftigen. Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen.

El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr (Urt. v. 12.7.2024). 

 

Aus der Datenbank beck-online

Hestermann, Die Meinungsfreiheit von Profisportlern und ihre Grenzen in den sozialen Medien, SpoPrax 2024, 35

Grambow/Bruck, Umgang mit Terrorsympathisanten und Antisemiten am Arbeitsplatz, ArbRAktuell 2023, 617

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