CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NZADirekt

NZADirekt: Die Datenbank zum NZA-Abonnement in beck-online - Jetzt im Homeoffice kostenlos freischalten!

 

Mit der Online-Freischaltung für einen Nutzer profitieren Sie sofort + gratis von allen tagesaktuellen Inhalten:

• Online-Archiv der NZA seit 1984,
• Aufsätze und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der NJOZ - Neue Juristische Online-Zeitschrift,
• die in der NZA häufig zitierten Normen.

Unter www.freischaltung.beck.de geben Sie Ihre persönliche Freischaltnummer (Aufdruck auf NZA Heft 2/2020) ein und klicken auf »weiter«.

Sie finden Ihre Freischaltnummer nicht mehr? E-Mail: beck-online  (Bitte unter Angabe von Vor- und Nachname sowie der Abonummer auf dem NZA-Adressaufkleber).

Noch kein NZA-Abonnent? Testen Sie jetzt das NZA-Abo kostenlos!

 

NZA-Newsletter

NZA-Newsletter: Das aktuelle Heft im Überblick per E-Mail

 

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NZA-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich zum Erscheinungstermin über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

 


NZA Nachrichten und Podcast

Die NZA-Nachrichten können Sie bequem als RSS-Feed abonnieren und so auf Ihr Mobiltelefon laden oder in einem Feed-Reader lesen (z. B. dem Google Reader). So erhalten Sie stets einen aktuellen Überblick darüber, was es in Gesetzgebung und Rechtsprechung Neues gibt. Schneller kann Recht nicht sein! Die Nachrichten finden Sie auf dieser Seite oder durch Klick auf das RSS-Symbol.

Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.

NZA Nachrichten

Equal pay for equal play?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Georg-R. Schulz, München

Heft 18/2022

Foto des Autors von NZA-Editorial Heft 18/2022 Georg-R. SchulzDer fulminante EM-Auftritt der DFB-Frauennationalmannschaft während der EM in England befeuerte eine Debatte, zu der SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz („you’ll never walk alone“) bei seinem Besuch des DFB-Campus wie folgt beitrug: „Wir haben 2022. Frauen und Männer sollten gleich bezahlt werden. Das gilt auch für den Sport, besonders für Nationalmannschaften…“ (Süddeutsche Zeitung v. 10.8.2022). Dieser – eher moralische – Appell kann sich rechtlich nur auf Gelder beziehen, die bei internationalen Turnieren von deren Veranstaltern (FIFA, UEFA) an die Verbände – je nach Erfolg der Teams – ausgeschüttet werden, nicht aber auf die privatautonomen Verträge zwischen den Vereinen und ihren Spielerinnen.

Allerdings lässt der Schrei nach Gleichberechtigung jegliches wirtschaftliche Kalkül vermissen: Die Geldströme im Profifußball der Männer aufgrund Ticketing, Merchandising, Rechteverkauf und Transfererlösen haben völlig andere, nicht immer nachvollziehbare Dimensionen (das Gehaltsbudget 2022/23 des deutschen Rekordmeisters und Branchenprimus für Manuel Neuer, Thomas Müller & Co. soll knapp 275 Millionen EUR betragen) erreicht. Branchenkennern zufolge kassiert zB Stürmer Sadio Mané in dieser Saison ca. 20 Millionen EUR (Geld schießt eben doch Tore!). Die bei demselben Club angestellte Mittelfeldspielerin Julia Gwinn soll laut Insidern lediglich um 96.000 EUR verdienen.

Im Männerfußball müssen heute sogar Trainer (zB Julian Nagelsmann) aus laufenden Verträgen herausgekauft werden, eine im Frauenfußball nicht vorstellbare Entwicklung. Besonderheiten wie Leihverträge mit sog. Rückkaufsoptionen sind bislang nur aus dem männlichen Profifußball bekannt ebenso wie astronomische Transferzahlungen wie beim Wechsel des brasilianischen Stürmers Neymar vom FC Barcelona zu Paris Saint German für kolportierte 222 Mio. EUR. Die mediale Berichterstattung selbst über Trainingsverletzungen und Aufstellungsprobleme bei männlichen Profiteams beweist das unvergleichliche Interesse am Männerfußball, welches das weibliche Pendant kaum jemals erreichen wird.

Der Vorschlag, die Gehaltsspitzen der männlichen Profis abzuschöpfen und den weiblichen Kolleginnen zu überlassen, würde, abgesehen von Zweifeln an seiner Realisierbarkeit, als „Almosen“ beidseits ohnehin wohl abgelehnt werden. Wenn die Allianz-Arena im Schnitt bei Bundesligapartien mit 75.000 Zuschauern ausverkauft ist, zum öffentlichen Training des FC Bayern ca. 15.000 zahlende Fans kommen und sogar das Bochumer Ruhrstadion des derzeitigen Tabellenletzten nicht nur bei BLTopspielen regelmäßig mit gut 27.600 Zuschauern ausverkauft ist, finden vergleichbare Spiele der weiblichen Profis leider nicht annähernd diese Resonanz. Ohnehin bräuchte es konkrete Zahlen für das geforderte Grundeinkommen (Grundsicherung?), die bis dato jedoch weder von den Spielerinnen noch von der Bundestrainerin (MVT) vorgelegt wurden.

Fazit also: Das play ist doch nicht equal! Und was macht der DFB? Statt für mehr TV-Gelder und höhere Ausschüttungen durch die Turnierveranstalter zu sorgen, installiert er eine „Taskforce Zukunft des Berufsfußballs“ und präsentiert neue Trikots für die Nationalmannschaften! Download

Anzeigen:

NZA Banner
ArbeitsR PLUS Banner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü