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Zu viel Europa im deutschen Arbeitsrecht?

Rechtsanwältin Dr. Doris-Maria Schuster und Rechtsanwalt Dr. Jonas B. Hofer, Hamburg/Stuttgart

Heft 2/2026

Mitautor von NZA-Editorial Heft 2/2026 Dr. Jonas B. HoferMitautorin von NZA-Editorial Heft 2/2026 Dr. Doris-Maria Schuster

Ist eine immer dichter werdende europäische Regulierung des Arbeitsrechts die richtige Antwort auf die Probleme der betrieblichen Praxis bei einer schwächelnden Wirtschaft, einem stagnierenden Wachstum und steigenden Arbeitslosenzahlen? Wie viel Harmonisierung verträgt das deutsche Arbeitsrecht – und wo beginnt der Verlust seines nationalen Markenkerns? Genau an diesem Spannungsbogen setzt der 7. Deutsche Arbeitsrechtstag an. Unter dem Titel „Auf dem Weg zur vollständigen Harmonisierung des deutschen Arbeitsrechts – Europäischer Binnenmarkt versus nationaler Markenkern“ werden Vertreter aus Anwaltschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Justiz vom 28. bis 30. Januar 2026 in Berlin über den Einfluss des Unionsrechts auf das deutsche Arbeitsrecht debattieren. 

Das Spannungsfeld zwischen dem unionalen Harmonisierungsanspruch, dem gebotenen Arbeitnehmerschutz und einer immer kleinteiligeren Regulierung in Europa wird in drei hochkarätig besetzten Panels ausführlich diskutiert. Ein besonderes Highlight wird gleich zu Beginn der Tagung ein Streitgespräch zwischen dem Präsidenten des EuGH, Prof. Dr. Koen Lenaerts, der Präsidentin des BAG, Inken Gallner, Prof. Dr. Stefan Greiner von der Universität Bonn und Rechtsanwältin Dr. Gerlind Wisskirchen sein – unter Moderation von Corinna Budras, Wirtschaftskorrespondentin für Verkehr, Digitales & Justiz der FAZ.

Für die zu erwartenden Diskussionen liefern die Beiträge in diesem Heft von Prof. Dr. Adam Sagan (S. 73), Prof. Dr. Richard Giesen (S. 77) sowie Dr. Ulrike Schweibert und Dr. Elena Heimann (S. 85) vielfältige Anregungen. Sagan setzt sich zum ersten Panel mit dem Arbeitnehmerbegriff auseinander. Er zeigt auf, dass die obersten deutschen Gerichte bereits bei der Rechtsanwendung auf den europäischen Arbeitnehmerbegriff abstellen und damit den Anwendungsbereich arbeitsrechtlicher Schutzgesetze auch für Beamte und Fremd-Geschäftsführer eröffnen. Das deckt sich nicht mit dem in § 611a BGB verankerten deutschen Arbeitnehmerbegriff. Hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Entwicklung verschlafen? Ist, wie Sagan vorschlägt, die Normierung des europäischen Arbeitnehmerbegriffs im deutschen Recht geboten? All das wird es in Berlin zu besprechen geben. Nicht minder spannend wird die Debatte um die Zukunft der Tarifautonomie, dem Thema des zweiten Panels. Giesen führt die Krise, in dem sich das deutsche Tarifsystem befindet, maßgeblich auf die zunehmende Regulierung und Reglementierung von Arbeitsbedingungen durch den Staat zurück. Verstärkt wird die Tariferosion durch den geringen Gestaltungsspielraum, den der EuGH den Tarifparteien bei der Umsetzung und Anwendung europäischer Richtlinien einräumt. Kann die Mindestlohn-RL dem abhelfen oder wird sie zum Brandbeschleuniger? Schweibert und Heimann schließlich setzen sich mit der Entgelttransparenz-RL, dem Thema des dritten Panels, auseinander. Wird sich ihre Prognose bewahrheiten und die Umsetzung der Vorgaben zu Gleichmacherei statt zu mehr Entgeltgerechtigkeit führen? Und löst der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ im Arbeitsrecht die Vertragsfreiheit ab?

Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch und ein Wiedersehen in Berlin!

Diese und viele weitere Fragen der Entgelttransparenz gilt es auf dem 7. Deutschen Arbeitsrechtstag zu diskutieren.

 

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