CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Regierung will Hürden für Betriebsrenten senken

Redaktion beck-aktuell
Be­triebs­ren­ten sol­len neben der ge­setz­li­chen Rente und pri­va­ter Vor­sor­ge die Al­ters­ab­si­che­rung in Deutsch­land stär­ker als bis­her er­gän­zen. Dazu be­schloss das Bun­des­ka­bi­nett in Ber­lin das "Zwei­te Be­triebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz" mit ver­schie­de­nen Maß­nah­men.

Vermehrt sollen sich auch Beschäftigte mit geringem und mittlerem Verdienst über Betriebsrenten fürs Alter absichern. "Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei", sagte Arbeitsministerin Bärbel Bas der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sprach von einer wichtigen Säule neben der gesetzlichen Rente.

Durch das "Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz" von Bas und Klingbeil (beide SPD) soll es kleineren Unternehmen erleichtert werden, Betriebsrenten anzubieten, etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Das bestehende Sozialpartnermodell, in dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betriebliche Altersversorgung vereinbaren können, soll entsprechend weiterentwickelt werden.

Gute Vorsorge

Bas sagte: "Betriebsrenten sind effizient und sicher, besonders wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert werden." Besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen sollten von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren.

Klingbeil sagte der dpa, Betriebsrenten trügen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet hätten, von ihrer Rente gut leben könnten. "Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben."

Mehr Risiken

Erleichtert werden sollen sogenannte Opting-Out-Systeme, bei denen man widersprechen muss, wenn ein Teil des Entgelts nicht automatisch für Betriebsrenten verwendet werden soll.

Beim Ansparen sollen Risiken und somit auch Renditen höher sein können. Vorschriften für Pensionskassen werden "flexibilisiert", wie es heißt. Auch die steuerliche Förderung der Betriebsrenten soll erhöht werden.

Verbreitung sinkt

Ende 2023 hatten 18,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber eine aktive Betriebsrentenanwartschaft. Das sind zwar 500.000 mehr als etwa im Jahr 2017, wegen des gleichzeitigen Beschäftigungsaufbaus ging die Verbreitungsquote aber leicht auf 52% zurück.

 

 

    Aus der Datenbank beck-online

    IDW, Neuer Referentenentwurf eines zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Kern unverändert, BB 2025, 1833

    Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen, DStR-Aktuell 2024, 176

    Meissner, Einführung in das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), DStR 2017, 2633

    Anzeigen:

    NZA Banner
    ArbeitsR PLUS Banner

    BECK Stellenmarkt

    Teilen:

    Menü