Kommt es nach der Bewilligung von PKH zu einem Mehrvergleich, ist laut BAG ein neuer PKH-Antrag erforderlich, um PKH für den Mehrvergleich zu erhalten. Der Antrag könne zwar konkludent gestellt werden, die bloße Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags oder die Zustimmung dazu genüge aber nicht.
Ein
Mann hatte PKH unter Beiordnung seines Anwalts für eine
Kündigungsschutzklage in erster Instanz erhalten. Das Verfahren endete
durch gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO.
Darin hatten sich die Parteien auch über einen zusätzlichen, bisher
nicht rechtshängigen Gegenstand geeinigt, nämlich auf die Erteilung
eines Zeugnisses mit der Note "gut". Der Mann beantragte anschließend
ohne Erfolg, die PKH auf den Mehrvergleich zu erstrecken. Er legte
schließlich Rechtsbeschwerde ein und argumentierte, seine Zustimmung zum
Vergleichsschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO habe einen konkludenten Antrag auf Gewährung von PKH für den Mehrvergleich beinhaltet.
Dem folgte der 4. Senat des BAG nicht (Beschluss vom 11.02.2025 - 4 AZB 26/24).
Komme es nach Bewilligung von PKH zu einem gerichtlichen Vergleich auch
über bisher nicht rechtshängige Gegenstände (Mehrvergleich), sei für
die Erstreckung der PKH auf den Mehrvergleich ein neuer Antrag
erforderlich. Über den ursprünglichen Antrag sei dann bereits voll
entschieden, eine Erweiterung auf den Mehrvergleich nicht mehr möglich.
Ein
neuer Antrag könne zwar auch konkludent gestellt werden. Erforderlich
seien aber ausreichende Anhaltspunkte für einen Willen, PKH auch für den
Mehrvergleich beantragen zu wollen. Daran fehle es hier. Die bloße
Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags oder die Zustimmung zu einem
solchen reiche nicht aus.
Nach dem gerichtlichen Beschluss über das Zustandekommen des Vergleichs war laut BAG
kein PKH-Antrag mehr möglich. PKH werde lediglich für eine
"beabsichtigte" Rechtsverfolgung gewährt. Zum Zeitpunkt der
Antragstellung sei das Verfahren aber beendet gewesen (Beschluss vom 11.02.2025 - 4 AZB 26/24).
Aus der Datenbank beck-online
BAG, Prozesskostenhilfe, Bewilligung, Mehrvergleich, Antragstellung, Zustimmung, Verfahren, Kostenerstattung, BeckRS 2025, 264 (ausführliche Gründe)
LAG Hamm, Konkludenter PKH-Antrag auf Erstreckung auf Mehrvergleich, NZA-RR 2023, 313
Christl, Prozess-/Verfahrenskostenhilfe für Mehrvergleich, NJW 2021, 2010