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Schlägerei unter Köchen: Kein Arbeitsunfall

OLG Innsbruck
Zwei Köche strei­ten sich um eine Frau. Es kommt zu einer Schlä­ge­rei, bei der einer der bei­den einen Kno­chen­bruch da­von­trägt. Einen Ar­beits­un­fall sieht das OLG Inns­bruck nicht. Die Aus­ein­an­der­set­zung habe sich in einer Ar­beits­pau­se er­eig­net.

Nach einem Bericht des ORF war für das OLG zusätzlich relevant, dass sich die Köche nicht an ihrem Arbeitsplatz geschlagen hatten – die Rangelei fand beim Hintereingang des Vorarlberger Gastrobetriebes statt, bei dem die beiden arbeiteten. Damit muss der Geschädigte wohl auf eine Versehrtenrente verzichten. 

Der mutmaßliche Täter ist nach Angaben des ORF nach den Geschehnissen untergetaucht. Er soll des Öfteren auch während der Arbeitszeit Alkohol getrunken haben.

Aus der Datenbank beck-online

LSG Sachsen-Anhalt, Schlägerei unter Arbeitskollegen als Arbeitsunfall, BeckRS 2018, 29012

SG Braunschweig, Unfallversicherung, Versicherungsfall, Schlägerei, Heimweg, Arbeitsunfall, BeckRS 2010, 73868

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