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Spanier muss Ex-Frau für Hausarbeit mehr als 200.000 Euro zahlen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Für 25 Jahre Haus­ar­beit muss ein Mann in Spa­ni­en sei­ner Ex-Frau eine Ent­schä­di­gung von gut 204.000 Euro zah­len. Das habe ein Ge­richt in Vélez-Mála­ga ent­schie­den, be­rich­te­ten spa­ni­sche Me­di­en. Die Ent­schä­di­gung sei an­hand des Min­dest­ge­halts be­rech­net wor­den. Freu­en darf sich nicht nur Ivana Moral, die sich vor Ge­richt durch­ge­setzt hat. "Es ist ein Ur­teil, das Kla­gen an­de­rer Frau­en die Tür öff­net", stell­te die Zei­tung "La Van­guar­dia" fest.

Finanzielle Abhängigkeit

Sie sei "sehr verliebt" gewesen, als sie mit 20 geheiratet habe, erzählte Moral "La Vanguardia". Doch schon bald habe sie gemerkt, dass ihre Ehe alles andere als ein Rosengarten sein würde. "Ich habe mich getreten, unterdrückt und missbraucht gefühlt", erzählte sie. Sie habe sich nicht nur um Haushalt und Kinder kümmern, sondern auch in den Fitnessstudios ihres Mannes arbeiten müssen. Mindestens zehn Stunden pro Tag habe sie geschuftet. Dafür habe sie aber weder finanzielle noch moralische Anerkennung erhalten. "Ich hatte nicht einmal eine Bankkarte." Haus, Grundstücke, Autos und andere Besitztümer seien auf den Namen des Mannes eingetragen gewesen. Sie sei sehr oft gedemütigt worden und habe ihren sehr wohlhabenden Mann regelrecht um Geld anbetteln müssen - sogar für Menstruationsprodukte. Sie habe daher unter Depressionen gelitten. Wegen der zwei gemeinsamen Töchter, die heute 19 und 14 Jahre alt sind, und der Angst, allein nicht zurechtzukommen, habe sie sich aber erst nach rund 25 Jahren im Jahr 2020 scheiden lassen.

Berechnung der Entschädigung anhand des Mindestgehalts

Nach Angaben von Expertinnen und Experten ist es wohl das erste Urteil dieser Art in Spanien - obwohl Art. 1438 des Bürgerlichen Gesetzbuchs des Landes unter bestimmten Bedingungen, etwa der Unterzeichnung einer Gütertrennungsvereinbarung, eine finanzielle Entschädigung für Hausarbeit nach einer Trennung vorsieht. Moral erzählte, dass viele Anwälte, die sie kontaktiert habe, sie trotz der geltenden Gesetze gewarnt hätten, sie würde mit einer solchen Klage nur Zeit und Geld verschwenden. Die ihr nun zugesprochene Entschädigung wurde anhand des Mindestgehalts berechnet. Zudem wird sie gemäß Urteil Unterhalt für sich und ihre Töchter bekommen. "Ich rede mit den Medien nur, damit Frauen ermutigt werden, das einzufordern, was ihnen zusteht", beteuerte Moral. "Es gibt viele Frauen, die hilflos sind."

 

 

Weiterführende Links

Koch, Ehegattenunterhalt nach der Scheidung, ZPR 2017, 162

Niepmann, Erwerbsobliegenheiten im Ehegatten- und Partnerunterhalt, NZFam 2020, 842

Daum, Das spanische Unterhaltsrecht, FPR 2013, 68

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