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NZA Editorial

 

Ist das Betriebsverfassungsrecht aus der Zeit gefallen?

Rechtsanwältin Dr. Susanne Clemenz, Gütersloh

Heft 17/2026

Foto der Autorin des NZA-Editorials 17/2026 Dr. Susanne Clemenz

In der Zeit vom 16. bis 18.9.2026 wird der 75. Deutsche Juristentag in Erfurt stattfinden. Die Abteilung Arbeits- und Sozialrecht wird sich dieses Mal mit dem Betriebsverfassungsrecht befassen. Das diesjährige Thema lautet: „Kooperativ, flexibel, digital – Braucht das Betriebsverfassungsrecht ein Update?“ Die Gutachterin Prof. Dr. Claudia Schubert wie auch die Referenten (Prof. Dr. Elisabeth Brameshuber, Prof. Dr. Barbara Reinhard und Prof. Dr. Jens M. Schubert) haben darauf klare Antworten. Es ist mehr als an der Zeit, diese Frage zu stellen, wenn man die tatsächliche Entwicklung der Betriebsräte in Deutschland betrachtet. 2024 gab es nur noch in 6,8 % der betriebsratsfähigen Betriebe einen Betriebsrat, nur 36,5 % der Beschäftigten wurden 2024 von einem Betriebsrat vertreten. Diese Entwicklung ist weder überraschend noch neu. Der Niedergang der Betriebsverfassung zeichnet sich bereits seit vielen Jahren ab. Gleichwohl gibt es kaum einen Bereich des Arbeitsrechts, in dem ebenfalls seit Jahren jede grundsätzliche Kritik an den bestehenden gesetzlichen Regelungen und der diese interpretierenden Rechtsprechung so kategorisch abgewehrt wird. Die Politik, bzw. der Gesetzgeber scheint eine unerklärliche Sorge vor Veränderung zu haben, obwohl offensichtlich ist, dass das zuletzt 1972 nennenswert reformierte BetrVG mit seiner Ausrichtung auf die klassische Industrieproduktion seit Jahren von der Rechtsprechung nur mühsam und im Ergebnis suboptimal an die Entwicklungen der modernen und digitalen Wirtschaftsprozesse „angepasst“ werden konnte. Man nimmt damit in Kauf, dass das Betriebsverfassungsrecht letztlich nur noch in Großkonzernen stattfindet, während in den meisten kleinen und mittleren Unternehmen schlicht keine Betriebsräte mehr gewählt werden. Dabei ist die Bedeutung der Betriebsverfassung für die demokratische Teilhabe der Arbeitnehmer und das Gefühl einer erlebbaren Selbstwirksamkeit im Arbeitsleben unbestritten.

Mit diesem Schwerpunktheft möchten wir zu einer möglichst breiten Diskussion beitragen, in der offen und ohne Scheuklappen der Status Quo der betriebsverfassungsrechtlichen Regulierung kritisch geprüft und über Änderungen nachgedacht werden kann, die der Wirtschaft und Dienstleistungsgesellschaft gerecht werden. Wir haben unsere Autoren gebeten, in diesem Sinn ihre Vorstellungen zu entwickeln, wie und auf welchem Weg das Betriebsverfassungsrecht modernisiert und für die Betriebspartner wieder attraktiv gemacht werden könnte. Die Ansätze, die unsere Autoren entwickeln, zeigen – so unterschiedlich die Herangehensweise auch ist – vor allem eines: Es besteht definitiv Reformbedarf. Auf dem 75. Deutschen Juristentag wird es daher sicher eine lebhafte und (hoffentlich) fruchtbare Diskussion geben. Die Vielfalt der Ideen unserer Autoren zeigt die große Bandbreite möglicher Reformansätze und soll Sie inspirieren, Ihre eigene Meinung einzubringen.

So Sie also noch nicht angemeldet sein sollten, dieses Thema ist zu wichtig, um nur Zaungast zu sein. Kommen Sie und diskutieren Sie mit. Wir freuen uns auf Sie!

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