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NVwZ Nachrichten

Mountainbiken im Deister Landschaftsschutzgebiet verboten

Von VG Hannover | Sep 14, 2026
Die Erlaubnis der Stadt gegenüber einem Verein, Fahrradpisten im Calenberger Bergland zu betreiben, ist zu Recht nicht erteilt worden. Das VG Hannover entschied im Rahmen eines Eilantrags, dem Antrag des Vereins nicht stattzugeben.

Die illegale Nutzung des Deisters durch Mountainbiker führte zu massiven Schäden an Flora und Fauna, darunter das Fällen von Bäumen, das Anlegen von Sprüngen und die Vertreibung streng geschützter Arten wie Wildkatzen. Deshalb beschloss die Region Hannover, befristet drei legale Trails für Mountainbiker zu erlauben. Sie erhoffte sich dadurch die Kanalisierung des Verkehrs auf diese drei Trassen und damit die Ruhe für das übrige Gebiet. Da das Pilotprojekt scheiterte, versagte die Region dem Verein, die Trails weiter zu betreiben und verfügte deren Rückbau. Dagegen wandte sich der Verein erfolglos an das VG Hannover.

Das VG wies darauf hin, dass für die Trails Veränderungen der Oberflächengestalt des Landschaftsschutzgebiets vorgenommen worden sind, die unter die Verbotstatbestände der Schutzgebietsverordnung fielen und für die keine Befreiung vorliege. Daher sei die Wiederherstellungsanordnung ermessensfehlerfrei.

Für den Anspruch auf die Erteilung einer weiteren Erlaubnis fehle es an dem überwiegenden öffentlichen Interesse und an der atypischen Sondersituation. Der Antragsteller habe insbesondere keinen Anspruch auf Erteilung einer Befreiung, da die Zulassung der drei streitgegenständlichen Trails für das Downhill-Mountainbiking nicht aus überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sei und es zudem an einer notwendigen atypischen Sondersituation fehle (Beschluss vom 21.8.2026 – 9 B 2764/26).

Pressemitteilung vom 21.8.2026 (RW)

 

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