chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Diskriminierung bei der Grundsteuer verboten

Von VG Düsseldorf | Aug 26, 2026
Das VG Düsseldorf hob einen Grundsteuerbescheid der Stadt Krefeld auf, weil für die Erhebung stark unterschiedlicher Hebesätze zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken kein sachlicher Grund besteht.

Die Eigentümerin eines Nichtwohngrundstücks in Krefeld sollte rund 3.000 Euro Grundsteuern bezahlen. Sie wehrte sich gegen den Bescheid, weil er darauf beruht, dass die Hebesätze mit 995 % für Nichtwohngrundstücke über 400 % höher als ist als für Wohngrundstücke. Das VG Düsseldorf gab ihr recht.

Die Düsseldorfer Richterinnen und Richter halten es zwar grundsätzlich für rechtmäßig, unterschiedliche Hebesätze zu erheben. Davon könne man Gebrauch machen, um zB Wohnnebenkosten zu stabilisieren. Aber diese Ungleichbehandlung müsse eine Rechtfertigung im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes in Art. 3 I GG begründen.

Hier verneint das VG diesen Rechtfertigungsgrund, weil die Stadt den Kreis der Begünstigten nicht sachgerecht abgegrenzt hat – zumal zwischen den beiden Hebesätzen über 400 % Unterschied besteht. Dem VG zufolge hat sie gemischt-genutzte Grundstücke als Nichtwohngrundstücke eingestuft. Die Wohnnutzung bei diesen Grundstücken betrage bis zu 80%, und diese Tatsache habe die Stadt nicht berücksichtigt, sondern in unzulässiger Weise pauschalisiert. Die Satzung der Stadt ist laut VG deshalb rechtswidrig und unwirksam. Aufgehoben wurde aber nur der Steuerbescheid und nicht die Satzung (Urteil vom 24.8.2026 – 5 K 3134/25).

Pressemitteilung vom 24.8.2026 (RW)

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

Lange, Der Kampf um die Hebesätze, NVwZ 2015, 695

VGH Mannheim, Rechtsschutz gegen Gewerbesteuerbescheid, NVwZ-RR 2012, 942

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü