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OVG Magdeburg | Aug 13, 2026
Das OVG Magdeburg bestätigte den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse für drei AfD-Mitglieder im Land Sachsen-Anhalt. Unterstützer und Mitglieder dieses Landesverbands besäßen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz.
Drei Waffenbesitzern wurde von den Polizeiinspektionen der Waffenschein entzogen, weil sie der AfD angehören. Ihre Klagen vor dem VG Magdeburg hatten ebenso wenig Erfolg wie die Anträge auf Zulassung der Berufung.
Die Magdeburger Richterinnen und Richter stützten sich auf § 5 II Nr. 3 WaffG, wonach Personen, die „einer Vereinigung als Mitglied angehört oder sie unterstützt, wenn diese Vereinigung Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten“ in der Regel als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Diese Regelung ist nach Ansicht des OVG auch auf einfache Parteimitglieder oder deren aktive Unterstützer anwendbar. Auch die Nutzung des Verfassungsschutzberichts, Reden und Publikationen der AfD durch das VG Magdeburg zur Begründung des Urteils sei rechtmäßig.
Das Argument, die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit könne nicht von der Parteizugehörigkeit abgeleitet werden, solange die Partei nicht vom BVerfG verboten worden sei, lief ins Leere. Das Parteienprivileg nach Art. 21 GG bleibt dem OVG zufolge unberührt. Die Partei werde durch diese Entscheidung nicht getroffen, geschweige denn verboten. Auch ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung werde nicht beeinträchtigt.
Umgekehrt könne das Waffenrecht kein Freifahrtschein für Parteimitglieder sein. Für diese gelte – wie für alle anderen auch – die Grundsätze der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Wer also eine objektiv kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung besitze, gelte als unzuverlässig. Den Beweis für eine Ausnahme von der Regelvermutung hätten die Kläger nicht angetreten (Beschlüsse vom 7.8.2026 – 3 L 44/25; 3 L 45/25; 3 L 51/25).
Pressemitteilung Nr. 3/2026 vom 10.8.2026 (RW)
Lesen Sie weiter in der NVwZ:
Honer, Grund und Grenzen des Parteienprivilegs, NVwZ 2024, 705
Wiegand, Keine Waffen für AfD-Mitglieder?, NVwZ 2023, 1211